Erftstadt

Haushalt 2026 III

In meinen letzten beiden Beiträgen habe ich über Erftstadts Haushaltsentwurf und über die strukturelle Unterfinanzierung der Kommunen in NRW geschrieben. Aber Zahlen sind abstrakt. Deshalb möchte ich heute eine andere Frage beantworten: Was passiert eigentlich, wenn es nicht gelingt, den Haushalt zu konsolidieren? Was passiert, wenn das Haushaltssicherungskonzept scheitert, wenn die Kommunalaufsicht die Genehmigung verweigert, wenn am Ende ein sogenannter Beauftragter vor der Tür steht? Es gibt in NRW Kommunen, die diesen Weg gegangen sind. Man kann ihn nachzeichnen, Stufe für Stufe.

Die erste Stufe ist die Haushaltssicherung. Hier befindet sich Erftstadt gerade. Ein HSK ist ein Plan, der zeigt, wie die Stadt innerhalb eines bestimmten Zeitraums den Haushaltsausgleich wiederherstellen will. Er muss von der Kommunalaufsicht genehmigt werden. Solange das HSK genehmigt ist, behält die Stadt ihre Handlungsfähigkeit. Es gibt Einschränkungen, Auflagen, Berichtspflichten, aber die kommunale Selbstverwaltung bleibt intakt. Das ist der Zustand, in dem wir uns befinden, und es ist der Zustand, in dem wir bleiben müssen.

Die zweite Stufe ist die vorläufige Haushaltsführung, umgangssprachlich Nothaushalt. Sie tritt ein, wenn das HSK von der Kommunalaufsicht nicht genehmigt wird. Ab diesem Punkt gelten die Regeln des § 82 der Gemeindeordnung NRW, und diese Regeln ändern fundamental, was eine Stadt noch tun darf. Eine Kommune im Nothaushalt darf nur noch Aufwendungen verursachen und Auszahlungen leisten, zu denen sie rechtlich verpflichtet ist oder die für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar sind. Keine neuen freiwilligen Aufgaben, keine neuen vertraglichen Verpflichtungen. Kredite für Investitionen bedürfen der einzelnen Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde.

Was bedeutet das konkret? Es bedeutet, dass die Musikschule, die Bücherei, die Kulturförderung, die Vereinszuschüsse, die VHS-Deutschkurse, die Zuschüsse für die Dorfgemeinschaftshäuser nicht mehr selbstverständlich sind. Es bedeutet nicht zwingend, dass sie sofort geschlossen werden, aber es bedeutet, dass jeder einzelne dieser Posten unter dem Vorbehalt steht, ob er „für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar“ ist. Eine Musikschule ist das nicht. Eine Bücherei ist das nicht. Ein Zuschuss für den Karnevalszug ist das nicht.

Besonders hart trifft es erfahrungsgemäß den Bereich Kinderbetreuung, und zwar nicht die Pflichtaufgabe selbst, die bleibt, sondern die freiwilligen Standards darüber hinaus. Kommunen können über das gesetzliche Minimum des KiBiz hinaus Elternbeiträge befreien, sie können freien Kita-Trägern den Eigenanteil nach § 36 KiBiz als freiwilligen Zuschuss abnehmen, sie können zusätzliche OGS-Standards finanzieren. All das sind Leistungen, die Familien direkt entlasten, die politisch schwer zu streichen sind, und die im Nothaushalt trotzdem als Erste auf den Prüfstand kommen. In Kamp-Lintfort hat der Kämmerer bei der Haushaltseinbringung genau das erklärt: Das beitragsfreie Kita-Jahr, das die Stadt jährlich rund 600.000 Euro kostete, sei nicht mehr finanzierbar. Erftstadt hat im Haushaltsentwurf ebenfalls Kita-bezogene Leistungen, die formal nicht zu den Pflichtaufgaben gehören. Wer glaubt, dass diese bei einer Haushaltssperre unangetastet blieben, irrt.

Die Entscheidung, ob freiwillige Leistungen trotzdem fortgeführt werden, liegt dann nicht mehr allein beim Rat, sondern wird von der Kommunalaufsicht mitbestimmt. Investitionen werden auf das absolute Minimum reduziert. Die Sanierung einer Schule, die nicht unmittelbar einsturzgefährdet ist, kann verschoben werden. Ein neues Feuerwehrfahrzeug wird genehmigt, ein neues Hallenbad nicht. Straßensanierung wird auf das Nötigste beschränkt, und „das Nötigste“ definiert nicht mehr der Rat. Die Stadt darf keine neuen Stellen schaffen, keine neuen Projekte beginnen, die nicht zwingend gesetzlich vorgeschrieben sind. Stadtentwicklung, Wirtschaftsförderung, Klimaschutz über das Pflichtmaß hinaus: All das steht unter Genehmigungsvorbehalt.

Für die Menschen vor Ort bedeutet das: Die Stadt funktioniert noch, aber sie gestaltet nicht mehr. Sie verwaltet den Mangel. Und die Grundsteuer steigt trotzdem, denn die Aufsichtsbehörde verlangt, dass die Einnahmeseite ausgeschöpft wird, bevor sie den Plan genehmigt. Die Menschen zahlen also mehr und bekommen weniger. Das ist die Logik des Nothaushalts.

Die dritte Stufe, die in NRW bislang fast nie erreicht wurde, ist die Bestellung eines Beauftragten nach § 124 der Gemeindeordnung. Umgangssprachlich: der Sparkommissar. In diesem Fall übernimmt eine von der Aufsichtsbehörde bestellte Person die Aufgaben der Gemeinde, ganz oder teilweise, auf Kosten der Gemeinde. Der Rat wird in den betroffenen Bereichen faktisch entmachtet. In der Praxis ist dieser Fall äußerst selten eingetreten. Die Bezirksregierung Arnsberg hat 2006 in Waltrop erstmals einen Berater als milderes Mittel bestellt, einen Staatsbeamten, der im Rathaus Büro bezog und Konsolidierungsmaßnahmen entwickelte, die der Rat umsetzen sollte. Waltrop befand sich zu diesem Zeitpunkt seit dreizehn Jahren durchgehend im Defizit. Dass der volle § 124 so selten gezogen wird, liegt nicht daran, dass die Hürde unerreichbar wäre. Es liegt daran, dass bereits die Androhung wirkt. Aber die Möglichkeit existiert, und sie existiert als reale Konsequenz am Ende einer Kette, deren erste Glieder wir in Erftstadt gerade schmieden.

Warum schreibe ich das? Nicht, weil ich Erftstadt in der unmittelbaren Gefahr eines Sparkommissars sehe. Aber ich möchte, dass jede und jeder versteht, was auf dem Spiel steht, wenn die Haushaltsdebatte zur Folklore verkommt: wenn man so tut, als könne man die Grundsteuer unangetastet lassen und gleichzeitig die alles behalten, als ließen sich 17,5 Mio. Euro Defizit durch „Sparen im Kleinen“ wegdiskutieren. Die Dringlichkeit ist real. Wenn das HSK nicht genehmigt wird, greifen die Regeln des Nothaushalts. Wenn der Nothaushalt die Probleme nicht löst, steht am Ende die Entmachtung des Rates. Jeder Schritt auf diesem Weg ist ein Stück weniger Demokratie vor Ort, ein Stück weniger Gestaltung, ein Stück weniger von dem, was eine Stadt lebenswert macht.

Die Aufgabe ist also nicht, so wenig wie möglich auszugeben. Die Aufgabe ist, den Haushalt so zu konsolidieren, dass wir handlungsfähig bleiben. Das bedeutet: die Pflichtaufgaben effizienter erbringen, die Verwaltung modernisieren, die strukturelle Unterfinanzierung gegenüber Land und Bund benennen, und ja, auch die Grundsteuer auf ein Niveau anheben, das den Haushalt genehmigungsfähig macht. Es bedeutet aber auch, die Einnahmeseite jenseits der Grundsteuer zu stärken. Der Stadtentwicklungsbetrieb Erftstadt (SEB) wurde als AöR unter anderem deshalb gegründet, weil er auch unter den Bedingungen eines Nothaushalts handlungsfähig bleibt und Gewerbe- sowie Wohnflächenentwicklung vorantreiben kann, wo der Kernhaushalt es nicht mehr könnte. Dass man diese Konstruktion gewählt hat, zeigt, wie ernst die Lage ist: Man hat die Stadtentwicklung aus dem Haushalt herausgelöst, weil man wusste, dass er sie sonst abwürgen könnte. Gleichzeitig ist der SEB einer der wenigen Hebel, über die Erftstadt mittelfristig zusätzliche Gewerbesteuer, Grundsteuer und Grundstückserlöse generieren kann. Dieser Hebel muss genutzt werden.

Die Alternative ist der Nothaushalt. Und im Nothaushalt entscheidet nicht mehr der Rat über die Zukunft der Stadt. Im Nothaushalt entscheidet die Bezirksregierung.

Ich ziehe den Rat vor.

Schreib einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert