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GEG-Abschaffung V

Anfang März war die Abschaffung des Gebäudeenergiegesetzes nur eine Ankündigung, die EPBD-Frist eine Warnung und die Sperrung der Straße von Hormus erst wenige Tage alt. Ein halbes Jahr später ist aus fast jeder dieser offenen Fragen eine Tatsache geworden. Dieser fünfte Teil trägt zusammen, was seither passiert ist: ein Lagebild mit Stand August 2026, in vier Dimensionen, die zusammen das Bild einer immer enger werdenden Sackgasse ergeben. Er ist zugleich die Faktengrundlage für den Diskussionsvorschlag „Raus aus der fossilen Sackgasse“, der parallel erscheint und aus dieser Lage einige Handlungsfelder ableitet. Wo die Zusammenhänge bereits in den Teilen I bis IV hergeleitet wurden, verweise ich auf den jeweiligen Teil und beschränke mich hier auf das, was seither hinzugekommen ist.

Die erste Dimension ist die fossile Abhängigkeit als Sicherheitsrisiko. Die Chronologie der März-Krise, den Angriff auf den Iran, die Sperrung der Straße von Hormus und die unmittelbaren Preis- und Versorgungsfolgen, habe ich in Teil IV dokumentiert. Seither hat sich das Bild vervollständigt: Der europäische Gaspreis stieg von rund 31 Euro je Megawattstunde vor Kriegsbeginn auf zeitweise 74 Euro im März, den höchsten Stand seit Anfang 2023. Mitte April wurde die Meerenge im Rahmen eines Waffenstillstands wieder für Handelsschiffe geöffnet, die Preise fielen deutlich; seit Anfang Juli eskaliert die Lage erneut, und die Preise steigen wieder. Es gab also keinen einmaligen Schock, den man aussitzen könnte, sondern eine strukturelle Volatilität, die sich in jede Beschaffungskalkulation, jede Netzentgeltprognose und jede Heizkostenabrechnung einpreist.

Die Speichersituation verschärft das Risiko. Laut Bundesnetzagentur lag der Füllstand der deutschen Gasspeicher am 18. Juli 2026 bei 45,2 Prozent, rund 11,4 Prozentpunkte unter dem Vorjahreswert. Die Initiative Energien Speichern (INES) hält eine Befüllung auf rund 76 Prozent zum 1. November für erreichbar; das reicht nach ihren Szenarien für einen normalen oder warmen Winter, kann bei außergewöhnlicher Kälte jedoch zu Engpässen führen. Ob dieses Niveau erreicht wird, ist offen, denn der ungünstige Abstand zwischen Sommer- und Winterpreisen setzt derzeit nur geringe Einspeicherungsanreize. Schon der Startfüllstand von 75 Prozent im November 2025 lag unter den gesetzlichen Vorgaben.

Die zweite Dimension ist der regulatorische Umbau, und hier lohnt der genaue Blick, denn die Steuerung wird nicht abgeschafft, sondern verlagert. Was Teil I als Eckpunkte analysiert hat, ist nun geltendes Recht: Kabinettsbeschluss zum Gebäudemodernisierungsgesetz am 13. Mai 2026, Verabschiedung durch Bundestag und Bundesrat am 10. Juli, Verkündung am 28. Juli (BGBl. 2026 I Nr. 226), Inkrafttreten des Heizungsteils am 29. Juli 2026. Die 65-Prozent-Regel entfällt, die verpflichtende Beratung vor dem Einbau fossiler Heizungen ebenfalls, der Einbau von Gas- und Ölheizungen ist wieder zulässig. So weit die Erzählung von der „Technologieoffenheit“.

Was in dieser Erzählung fehlt: Das Gesetz ersetzt die Vorgabe bei der Investition durch eine Vorgabe im Betrieb. Wer nach dem 29. Juli 2026 eine fossile Heizung in ein Bestandsgebäude einbaut, muss nach § 43 GModG ab 2029 mindestens 10, ab 2030 15, ab 2035 30 und ab 2040 60 Prozent der Wärme aus Biomethan, Bioöl, biogenem Flüssiggas oder Wasserstoff erzeugen. Parallel verpflichtet § 42a die Bundesregierung, bis zum 1. Dezember 2026 ein Gesetz zur Grüngas- und Grünheizölquote vorzulegen, das die Brennstofflieferanten bis 2045 zur vollständigen Umstellung verpflichtet. Ob diese Brennstoffe in den benötigten Mengen und zu tragbaren Preisen verfügbar sein werden, ist vollkommen offen – die Industrie konkurriert um dieselben knappen Mengen. Die Freiheit besteht im Moment des Kaufs, das Risiko beginnt mit der ersten Abrechnung und wächst mit jeder Stufe. Auch die Förderkulisse wurde umgestellt: Anträge zu Altkonditionen waren nur bis zum 20. Juli 2026 möglich.

Die dritte Dimension ist das fiskalische Risiko, und es hat zwei Gesichter. Das erste: Die Frist zur Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie EPBD endete am 29. Mai 2026; der Bundestagsbeschluss zum GModG kam rund sechs Wochen, das Inkrafttreten rund zwei Monate danach. Am 15. Juli 2026 hat die EU-Kommission Vertragsverletzungsverfahren gegen alle 27 Mitgliedstaaten eingeleitet und eine zweimonatige Frist zur Stellungnahme gesetzt. Zur Ehrlichkeit gehört: Deutschland steht nicht allein am Pranger, und ein Vertragsverletzungsverfahren ist zunächst ein Verfahren, keine Geldbuße. Aber gegen Deutschland läuft bereits seit März 2025 ein zweites Verfahren wegen derselben Richtlinie, damals wegen des nicht umgesetzten Verbots öffentlicher Förderanreize für rein fossile Heizkessel. Wer zweimal parallel wegen derselben Richtlinie im Verfahren steht, kann sich auf die Langsamkeit der anderen nicht herausreden.

Das zweite Gesicht ist die EU-Klimaschutzverordnung. Die ESR-Mechanik und die Bandbreite der Kostenschätzungen stehen in Teil II. Neu ist die amtliche Bezifferung: 255 Millionen Tonnen kumulierte Lücke laut UBA-Projektionsdaten 2026, davon rund 110 Millionen Tonnen aus dem Gebäudesektor. Das Guthaben aus den Überschussjahren ist aufgebraucht, seit Mitte 2026 emittiert Deutschland im ESR-Bereich auf Kredit. Als Rechenbeispiel: Bei 100 Euro je Tonne entspräche die Lücke gut 25 Milliarden Euro. Immerhin wurde die in Teil II kritisierte Finanzierung der Ankäufe aus dem Klima- und Transformationsfonds im November 2025 vom Haushaltsausschuss korrigiert; der Titel liegt wieder im Einzelplan des Umweltministeriums. Dieser Grundsatz muss dauerhaft gelten: Mittel für Investitionen, die künftige Emissionen vermeiden, dürfen nicht dafür eingesetzt werden, die Kosten bereits entstandener Zielverfehlungen zu begleichen.

Die vierte Dimension ist die Gasnetz-Abwärtsspirale. Ihre Mechanik, Fixkosten auf schrumpfender Kundenbasis, habe ich in Teil I hergeleitet; 2025 sind die Gasnetzentgelte im Schnitt bereits um rund ein Viertel gestiegen. Neu ist der entstehende Rechtsrahmen: Mit dem Entwurf zur EnWG-Novelle (Kabinettsbeschluss 25. März 2026, BT-Drs. 21/5440, erste Lesung 23. April, Anhörung 20. Mai) sollen Verteilernetzentwicklungspläne verbindlich machen, welche Netzteile weitergenutzt, umgestellt oder stillgelegt werden, verzahnt mit der kommunalen Wärmeplanung. Der Entwurf schreibt ausdrücklich keinen generellen Rückbau vor; gerade deshalb wird entscheidend sein, mit welchen Nachfrage- und Wasserstoffannahmen die Netzbetreiber ihre Planungen begründen. Die Umsetzungsfrist der zugrunde liegenden EU-Richtlinie endete am 5. August 2026; die abschließende Verabschiedung stand bei Redaktionsschluss dieses Beitrags noch aus. Das ist ein Fortschritt gegenüber dem Frühjahr, als 46 Prozent der Stadtwerke laut VKU-Umfrage nicht wussten, was aus ihren Gasnetzen werden soll. Aber ein Planungsinstrument ist noch keine Richtungsentscheidung; ob daraus ein Fahrplan für geordneten Rückbau wird oder die Begründung für jahrzehntelangen Weiterbetrieb mit Wasserstoffhoffnungen, entscheidet sich bei den Netzbetreibern und ihren kommunalen Eigentümern.

Das ist die Lage im August 2026: volatile Preise, halb leere Speicher, ein Gesetz, das Kostenrisiken in die Zukunft verschiebt, zwei laufende EU-Verfahren, eine amtlich bezifferte Klimalücke und eine Netzinfrastruktur, deren Zukunft rechtlich gerade erst verhandelt wird. Was daraus politisch folgt, auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene bis hinunter nach Erftstadt und in den Rhein-Erft-Kreis, steht im Diskussionsvorschlag „Raus aus der fossilen Sackgasse“.

Quellen

  • https://www.gmodg.bund.de
  • https://www.buzer.de/43_GModG.htm
  • https://www.bfw-newsroom.de/eu-kommission-leitet-vertragsverletzungsverfahren-zur-gebaeuderichtlinie-ein/
  • https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/klimaschutz-energiepolitik-in-deutschland/szenarien-projektionen/treibhausgas-projektionen/aktuelle-treibhausgas-projektionen
  • https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-1127334
  • https://www.dehst.de/SharedDocs/news/DE/euets2-verschiebung.html
  • https://dserver.bundestag.de/btd/21/054/2105440.pdf
  • https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2026/kw21-pa-wirtschaft-energiewirtschaftsgesetz-1175046
  • https://agsi.gie.eu
  • https://energien-speichern.de
  • https://www.finanznachrichten.de/nachrichten-2026-04/68230043-europaeischer-gaspreis-faellt-stark-strasse-von-hormus-frei-016.htm
  • https://www.vku.de

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