Sie haben es tatsächlich getan, der Bundestag hat am Freitag die Reform des Bundespolizeigesetzes beschlossen, und wer wissen will, wie ernst eine Koalition ihr eigenes Vorhaben nimmt, muss nur auf den Zeitplan schauen. Die wesentlichen Verschärfungen dieses Gesetzes wurden erst drei Tage vor der Abstimmung offengelegt. Drei Tage, um einen Eingriff zu prüfen, der die Art verändert, wie sich Menschen künftig im öffentlichen Raum bewegen. Ich habe vor zwei Wochen an dieser Stelle über „Punkt 32“ geschrieben, über ein Bürgerrecht, das man ganz weit hinten in einem Beschlusspapier versteckt, damit es niemand bemerkt. Diesmal wurde nichts versteckt, es wurde nur so knapp terminiert, dass eine ernsthafte Debatte gar nicht mehr stattfinden konnte. Das Ergebnis ist dasselbe.
Beschlossen wurde ein ganzes Paket, und man sollte es genau benennen, bevor man es bewertet. Den Kern bildet eine neue Befugnis zur biometrischen Echtzeit-Erkennung. Die Bundespolizei darf künftig Livebilder aus Überwachungskameras, etwa an Bahnhöfen, Flughäfen und Häfen, unmittelbar mit gespeicherten biometrischen Daten abgleichen. Hinzu kommt eine KI-gestützte Videoanalyse, die Bewegungs- und Verhaltensmuster erkennen soll, wenn also jemand mit der Faust ausholt, ein Messer zieht oder eine hilflose Person ins Gleisbett fällt. Und erstmals bekommt die Bundespolizei einen Staatstrojaner, dazu Befugnisse zur Telekommunikationsüberwachung, Drohnen, Stille SMS, IMSI-Catcher, Kennzeichenscanner und den Zugriff auf Fluggastdaten. Das ist eine gänzlich neue Kategorie polizeilicher Beobachtung.
Zwei Einschränkungen gehören dazu. Erstens ist das Gesetz noch nicht in Kraft. Der Bundestag hat entschieden, der Bundesrat berät erst nach der Sommerpause, und dort ist eine vergleichbare Reform schon einmal gescheitert, 2021, unter einer unionsgeführten Regierung. Auch die Ampel kam mit dem Vorhaben nicht durch. Es ist also nicht vorbei. Zweitens ist der Teil, den manche als eigentlichen Dammbruch beschreiben, noch gar nicht beschlossen. Die polizeiliche Suche nach Gesichtern in frei zugänglichen Internetbildern, bei der jedes Foto, das je von uns im Netz gelandet ist, zur Fahndungsgrundlage werden kann, steckt in den kommenden Sicherheitsgesetzen und liegt bislang als Ankündigung vor. Der Journalist Matthias Monroy hat dafür die Reihenfolge gefunden, die auch über diesem Text steht: Auf den Albtraum, den wir gerade beschlossen haben, folgt der Horror, der noch kommt.
Bevor ich sage, was das für uns bedeutet, will ich das Argument der Befürworterinnen und Befürworter so stark machen, wie es ist, denn es ist nicht nichts. Das Bundespolizeigesetz stammt in wesentlichen Teilen aus dem Jahr 1994, und dass ein Gesetz aus der Zeit vor dem flächendeckenden Internet den heutigen Aufgaben nicht mehr genügt, bestreitet niemand ernsthaft, auch ich nicht. Der Anlass der Reform war zudem ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das der Polizei Grenzen setzen und nicht neue Türen öffnen sollte. Und das Beispiel, mit dem für die Gesichtserkennung geworben wird, trifft einen wunden Punkt: die Suche nach einem entführten Kind, dessen Eltern ein Foto bereitstellen, das dann in Echtzeit mit Kamerabildern abgeglichen wird. Wer sollte dagegen sein? Niemand. Der Satz des Unionsabgeordneten Alexander Throm, Bahnhöfe dürften keine Angsträume sein, beschreibt ein echtes Bedürfnis. Sicherheit ist kein Vorwand, sie ist ein berechtigtes Anliegen. Und trotzdem führt an einer Frage kein Weg vorbei, die sich fast jede und jeder an dieser Stelle stellt, ich auch: Was habe ich damit zu tun, ich habe doch nichts zu verbergen? Diese Frage klingt vernünftig, aber sie ist trotzdem falsch, und warum, das lässt sich an einer Debatte zeigen, die viele von uns damals verschlafen haben. Als vor Jahren über die Vorratsdatenspeicherung gestritten wurde, lautete die Beruhigung, es würden ja nur Metadaten gespeichert, nur wer wann mit wem, niemals die Inhalte der Gespräche. Nur Verbindungsdaten, hieß es, das sei harmlos. Der Grünen-Politiker Malte Spitz hat sich damals ein halbes Jahr seiner eigenen gespeicherten Daten von seinem Mobilfunkanbieter erklagt und der Zeit zur Verfügung gestellt. Aus diesen angeblich harmlosen Verbindungsdaten baute die Redaktion eine interaktive Karte seines Lebens, Tag für Tag, jeder Aufenthaltsort, jede Bewegung, angereichert mit dem, was er öffentlich geschrieben hatte. Plötzlich ließ sich nachvollziehen, wann er schlief, wen er traf, wann er arbeitete und wann er auf einer Demonstration stand. Niemand hatte das auf dem Schirm, bis es jemand sichtbar machte.
Mit der Gesichtserkennung an Bahnhöfen ist es genau dasselbe, nur dass wir die Debatte diesmal führen können, bevor die Technik läuft. Ein einzelner Scan sagt fast nichts, er ist so harmlos wie eine einzelne Verbindung im Telefonnetz. Erst in der Summe entsteht etwas. Wer regelmäßig durch dieselben Bahnhöfe fährt, hinterlässt Punkt für Punkt eine Spur, und aus dieser Spur wird über Wochen ein Bewegungsprofil. Es zeigt, an welchen Tagen ich zu welcher Praxis fahre, wann ich eine Beratungsstelle aufsuche, wie oft ich bei einem Anwalt war, ob ich zu einer Gewerkschaftsversammlung gehe, zu einem Gottesdienst, zu einer Demonstration oder in ein Parteibüro. Und was heute nur bei der Suche nach einem entführten Kind erlaubt sein soll, greift morgen weiter, sobald sich die Definition der Gefahrenlage auch nur ein klein wenig verschiebt, denn der enge Ausnahmefall ist erfahrungsgemäß die Eintrittskarte und nicht die Grenze. Nichts von alldem ist verboten, und genau das ist der Punkt. Es geht nicht darum, ob ich etwas zu verbergen habe, sondern darum, dass mein vollkommen legales Leben, meine Gesundheit, mein Glaube, meine politische Haltung, meine Beziehungen, für einen Apparat lesbar wird, den ich nicht kontrolliere. Anders als das Handy, das ich zu Hause lassen kann, kann ich mein Gesicht nicht zu Hause lassen.
Dazu kommt der ganz alltägliche Ärger, den ein solches System für unbescholtene Menschen bereithält. Die Technik irrt sich, und das nicht selten. Eine Software, die Gesichter abgleicht, verwechselt Menschen, und zwar am zuverlässigsten bei denen, die ohnehin häufiger kontrolliert werden. Eine KI, die Bewegungen deutet, hält ein Stolpern für einen Sturz, eine laute Diskussion für eine Schlägerei, eine ausgestreckte Hand für einen Angriff. Der Jurist Michael Kolain vom Berliner Zentrum für Digitalrechte und Demokratie hat genau davor gewarnt, und für den Einzelnen ist die Folge sehr konkret. Man wird herausgewunken, kontrolliert, vielleicht durchsucht, verpasst womöglich seinen Zug und steht vor den Augen aller da wie ein Verdächtiger, um anschließend eine Unschuld zu beweisen, die niemand hätte anzweifeln dürfen. Aus dem Grundsatz, dass der Staat mir etwas nachweisen muss, wird still die Umkehr, dass ich beweisen soll, harmlos zu sein. Der höchste Preis aber ist der, den man gar nicht bemerkt. Wer weiß, dass er erfasst wird, überlegt es sich zweimal. Vielleicht gehe ich dann doch nicht zu dieser Demonstration, vielleicht meide ich die Selbsthilfegruppe, vielleicht treffe ich die eine Person lieber anderswo. Eine freie Gesellschaft lebt davon, dass Menschen sich bewegen, versammeln und begegnen können, ohne vorher zu berechnen, welche Spur sie hinterlassen. Diese Selbstverständlichkeit geht verloren, leise, ohne dass ein einziges Verbot ausgesprochen werden müsste. Und während sich ein Passwort ändern und eine Rufnummer wechseln lässt, bleibt mein Gesicht mein Gesicht. Was einmal zum Schlüssel gemacht wurde, lässt sich nicht mehr zurücknehmen.
Damit schließt sich der Kreis zu „Punkt 32“. Ich hatte geschrieben, dass sich der Staat mehr Einblick in die Bevölkerung verschafft und uns zugleich weniger Einblick in sich selbst gewährt. Als ich das schrieb, war die Überwachungsseite dieses Musters noch eine Ankündigung. Jetzt ist sie ein Gesetz. Während das Auskunftsrecht der Bürgerinnen und Bürger beschnitten und das Personal gestrichen werden soll, das Anfragen überhaupt beantwortet, wird die maschinelle Beobachtung derselben Bürgerinnen und Bürger ausgebaut. Meine Partei hat im Bundestag von einem tiefen Eingriff in die Grundrechte gesprochen, und der Satz trifft es. Der Staat wird für uns undurchsichtiger und wir für ihn durchsichtiger, beides zugleich, beides in dieselbe Richtung.
Und hier lohnt die Frage, die ich mir bei jedem dieser Themen stelle: Wer trägt die Kosten, und wer hat den Nutzen? Die Linke hat es im Bundestag auf eine Zahl gebracht, fast eine Milliarde Euro mehr für den Innenminister, eine Milliarde für Überwachung. Die Kosten trägt die Allgemeinheit, jede Reisende und jeder Passant, deren Gesicht ohne Anlass erfasst wird. Und eine Regierung baut keine Instrumente nur für sich selbst, sie baut sie für alle, die nach ihr kommen. Wer heute eine bundesweite Echtzeit-Gesichtserkennung errichtet, übergibt sie der nächsten Regierung und der übernächsten. Ich muss niemandem erklären, welche Partei derzeit in Umfragen vorn liegt und mit welcher Haltung zu Rechtsstaat und Minderheiten sie ein solches Werkzeug führen würde. Man muss ihr nicht einmal eine Absicht unterstellen, um zu erkennen, dass man ihr besser kein Instrument hinterlässt, mit dem sich jeder Mensch an jedem Bahnhof automatisch erkennen lässt. Diesmal geht es nicht um Akten, es geht um Gesichter.
Bleibt die Frage, was sich tun lässt, und die ehrliche Antwort lautet: mehr, als es sich gerade anfühlt. Das Gesetz ist beschlossen, aber nicht in Kraft. Der Bundesrat entscheidet nach der Sommerpause, und dort sitzen die Länder, auch Nordrhein-Westfalen. Schon einmal ist eine solche Reform an dieser Hürde gescheitert. Es lohnt sich also, die Landesregierung und die Abgeordneten daran zu erinnern, dass ihre Zustimmung nicht selbstverständlich ist. Und es lohnt sich, genau zu hören, was Alexander Throm nach der Abstimmung gesagt hat: Die neuen Befugnisse würden maßstabsbildend für die Länder werden. Das ist eine Ansage. Was der Bund heute beschließt, soll morgen Vorlage für die Polizeigesetze der Länder sein, auch für das nordrhein-westfälische. Wer glaubt, das gehe ihn vor Ort nichts an, unterschätzt, wie schnell aus einem Bundesgesetz eine Kamera am eigenen Bahnhof wird.
Ich weiß, dass solche Appelle abgenutzt klingen, ich habe das schon vor zwei Wochen geschrieben. Aber die Erfahrung mit dem Informationsfreiheitsgesetz zeigt, dass Druck wirkt, wenn er früh genug kommt. Es geht auch hier nicht um eine einzelne Vorschrift, sondern um eine Richtung, und eine Richtung stoppt man besser, bevor sie sich in vielen kleinen, je für sich harmlosen Schritten festsetzt. Schreibt euren Abgeordneten. Sprecht mit denen, die im Bundesrat noch etwas bewegen können. Und lasst euch nicht einreden, ein wenig mehr Überwachung sei der selbstverständliche Preis für ein wenig mehr Sicherheit. Denn was hier gebaut wird, lässt sich später nicht mehr einfach abschalten. Auf den Albtraum, den wir gerade beschlossen haben, folgt der Horror, den wir noch verhindern können.
Quellen
- https://thommy-mewes.de/punkt-32/
- https://www.nd-aktuell.de/artikel/1201004.neue-ueberwachungspakete-auf-albtraum-folgt-horror.html
- https://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/innenpolitik/id_101340358/bundespolizeigesetz-verabschiedet-live-gesichtserkennung-und-ki-nutzung.html
- https://taz.de/Modernisierung-des-Bundespolizeigesetzes/!6195359/
- https://netzpolitik.org/2026/neues-bundespolizeigesetz-der-bundestag-hat-gerade-das-zeitalter-der-automatisierten-ueberwachung-eingelaeutet/
- https://www.egovernment.de/bundestag-beschliesst-echtzeit-gesichtserkennung-fuer-polizei-a-9912da559a7831dfa487258eb8122fcb/
- https://www.zeit.de/datenschutz/malte-spitz-vorratsdaten
Vor vielen Jahren wurde die Pflicht eingeführt, der Polizei eine Genprobe nehmen zu lassen. Das galt für Täter schwerster Straftaten und nur dann, wenn Wiederholungsgefahr zu befürchten ist. Zur Absicherung gegen Missbrauch muss jede einzelne Anordnung der Genprobe von einem Gericht nach Bewertung der Lage beschlossen werden. Begründung: Schutz zum Beispiel vor Sexualtätern, Mördern… Und das Ergebnis: Das Gericht beschließt genau das wegen schwerem Diebstahl. Ein Azubi hatte versucht eine CD zu klauen und dafür den Sicherheitsstreifen abgeknibbelt. Er hat dafür eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen bekommen. Keine weiteren Straftaten. Nach 12 Jahren will die Polizei eine Genprobe und das Gericht ordnet sie an. Die Praxis wird schnell anders, als der Gesetzgeber wollte.