Wer ein 20 Jahre altes Bürgerrecht zurückbauen will, versteckt es am besten ganz weit hinten, irgendwo nach 31 anderen Punkten. Genau das ist gerade passiert. Als der Koalitionsausschuss von Union und SPD am Mittwochabend tagte und am 2. Juli sein Papier „Ein Programm für Aufschwung und Beschäftigung“ vorstellte, war das öffentliche und mediale Interesse auf Rente, Steuern und Krankschreibung gerichtet. Erst auf den hinteren Seiten, unter Punkt 32, steht der geplante Rückbau des Informationsfreiheitsgesetzes. Wer dort ankommt, hat ein Dutzend Steuer-, Renten- und Arbeitsmarktmaßnahmen hinter sich, über die zu Recht gestritten wird, und stößt dann fast beiläufig auf einen Eingriff, der mit Aufschwung und Beschäftigung nichts zu tun hat. Und genau das ist die Frage, die mich, neben meiner Empörung über diesen und andere Inhalte, eigentlich beschäftigt: Was sucht das in einem Programm für Aufschwung und Beschäftigung?
Das Informationsfreiheitsgesetz gibt es seit 2006. Es gibt jedem das Recht, von Behörden Auskunft über amtliche Vorgänge zu verlangen, ohne dafür einen Grund angeben zu müssen. Genau diese Voraussetzungslosigkeit soll fallen. Nach der Beschlusslage soll das Auskunftsrecht künftig auf „natürliche Personen mit einem berechtigten Interesse“ begrenzt werden, damit würden Organisationen wie Vereine, Verbände und Rechercheplattformen als Antragsteller wegfallen. Ob der Kreis zusätzlich auf in Deutschland lebende Deutsche beschränkt wird, will die Koalition noch prüfen. Die Namen der Behördenmitarbeitenden sollen geschwärzt, weitere Ausnahmebereiche eingeführt und die Gebühren angehoben werden. Ein Gesetz ist das alles noch nicht, der Entwurf soll erst in den kommenden Monaten aus dem Bundesinnenministerium kommen und zum Jahresende in den Bundestag. So gravierend dieser Eingriff für sich genommen ist, sein eigentliches Gewicht bekommt er aber erst in der Summe. Denn man muss im selben Papier nur wenige Seiten blättern, dann wiederholt sich genau diese Logik. Drei weitere Punkte laufen ähnlich und alle drei laufen unter der hübschen Überschrift des „Bürokratieabbau“. Zusammen mit Punkt 32 ergeben sie ein Bild, das kein einzelner von ihnen für sich erkennen ließe:
- Punkt 14 trägt die Überschrift „Moderner Datenschutz für mehr Wachstum“, und diese fünf Worte sagen bereits alles. Datenschutz wird hier nicht als Recht der Menschen an ihren eigenen Daten behandelt, sondern als Hemmnis für die Wirtschaft. Die Koalition will die Spielräume der europäischen DSGVO konsequenter ausnutzen, Vereine sowie kleine und mittlere Unternehmen von deren Vorgaben ausnehmen, die Zahl der betrieblichen Datenschutzbeauftragten senken und die Aufsicht bündeln. Man kann über einzelne Erleichterungen für einen Handwerksbetrieb streiten, aber der Rahmen, in dem das geschieht, verschiebt etwas Grundsätzliches. Wenn das Recht auf den Schutz der eigenen Daten zum Standortnachteil erklärt wird, ist entschieden, wessen Interesse im Zweifel nachgibt.
- Punkt 13 dreht die Perspektive. Unter dem Titel der Bekämpfung von Sozialleistungsmissbrauch kündigt die Koalition einen möglichst umfassenden Datenaustausch zwischen nahezu allen Behörden an, zwischen Sozial-, Ausländer-, Melde-, Finanz-, Sicherheits- und Baubehörden ebenso wie den Kranken- und Pflegekassen. Push-Nachrichten aus dem Ausländerzentralregister sollen die Leistungsbehörden automatisch informieren, Energieversorger sollen zu weiteren Wohnsitzen ihrer Kundschaft Auskunft geben, und der Zugang zu Sozialleistungen wird nach fünf Jahren an den rechtmäßigen statt den gewöhnlichen Aufenthalt geknüpft. Welches Wort fällt einem dazu als erstes ein? Welcher Film? Genau.
- Punkt 31 liefert schließlich die praktische Grundlage für all das. Unter dem Stichwort einer Digitalisierungsrendite sollen nahezu alle Behörden und die Verwaltung acht Prozent ihres Personals einsparen. Ausnahmen soll es nur eng begrenzt geben, etwa für Sicherheitsbehörden und kritische Infrastruktur, und selbst dort soll die Verwaltung schrumpfen, geschützt bleibt allein der Vollzug. Wer das Fragerecht rechtlich beschneidet und zugleich das Personal streicht, das Anfragen überhaupt beantworten müsste, schaltet die Kontrolle auf zwei Wegen zugleich ab, dem rechtlichen und dem tatsächlichen. Und die Liste der geschützten Bereiche verrät die Prioritäten. Der Sicherheitsapparat bleibt, die Stellen, die Auskunft geben und Verwaltung für die Bürgerinnen und Bürger leisten, gehören zu denen, an denen gespart wird.
Zusammengefasst: Der Datenschutz wird zum Wachstumshindernis erklärt, der Datenaustausch über Leistungsbeziehende ausgeweitet, das Personal gekürzt und das Fragerecht der Öffentlichkeit beschnitten. Der Staat verschafft sich mehr Einblick in die Bevölkerung und gewährt uns weniger Einblick in sich selbst. Transparenz wird auf der einen Seite abgebaut, Überwachung auf der anderen ausgebaut – und beides wird als Entlastung verkauft.
Nichts davon schafft einen einzigen Arbeitsplatz, nichts davon erzeugt Wachstum. Man muss nicht lange überlegen, wem eine dauerhaft geschwächte Kontrolle am meisten nützt. Es sind nicht nur die, die heute regieren. Es sind die Regierungen von morgen, deren Umgang mit Rechenschaft und Kritik wir aus guten Gründen fürchten sollten. Wer die Instrumente der Kontrolle definiert, hinterlässt sie denen, die als Nächstes an die Macht kommen.
Noch ist es nicht entschieden. Zwischen diesem Beschluss und fertigen Gesetzen liegen Monate, und in einem solchen Zeitfenster haben wir als Gesellschaft schon einmal gewonnen. Vor gut einem Jahr wollte die Union das Informationsfreiheitsgesetz in den Koalitionsverhandlungen abschaffen, vorangetrieben von Philipp Amthor. Verhindert haben das nicht die guten Argumente allein, sondern rund 400.000 Menschen, die ihren Namen unter eine Forderung gesetzt und ihren Abgeordneten geschrieben haben. Der Druck hat gewirkt, und er kann wieder wirken. Ich weiß, dass Aufrufe zum Mitmachen abgenutzt klingen, gerade jetzt, wo sich die Zumutungen stapeln und viele das Gefühl haben, ohnehin nicht gehört zu werden. Aber es geht diesmal nicht um eine einzelne Vorschrift, über die man später noch verhandeln könnte. Es geht um eine Richtung, und eine Richtung muss man früher stoppen als ein einzelnes Gesetz, weil sie sich sonst in vielen kleinen Schritten festsetzt, von denen jeder für sich harmlos wirkt. Die Möglichkeit, dem Staat unbequeme Fragen zu stellen und eine Antwort zu bekommen, ist keine Angelegenheit für Fachleute. Sie ist die Bedingung dafür, dass wir alle nachprüfen können, was in unserem Namen geschieht.
Deshalb dieser Appell, und er richtet sich ausdrücklich auch an mich selbst: Schreibt euren Abgeordneten, besonders denen der SPD, die diese Beschlüsse noch aufhalten können. Unterstützt die Organisationen, die jetzt Widerstand organisieren. Redet darüber, meinetwegen streitet auch darüber, aber lasst Punkt 32 nicht einfach so durchgehen. Es hat einmal gereicht, laut zu werden. Es kann wieder reichen.
Quellen
- https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/2026-07-02-ergebnisse-des-koalitionsausschusses.html
- https://www.berliner-zeitung.de/article/beschlusspapier-die-ergebnisse-des-koalitionsausschusses-im-wortlaut-10157275
- https://dataagenda.de/koalitionsausschuss-beschliesst-vereinfachung-des-datenschutzrechts/
- https://oeffentlicher-dienst-news.de/reformpaket-der-bundesregierung-was-sich-fuer-den-oeffentlichen-dienst-aendert/
- https://www.zdfheute.de/politik/deutschland/regierung-reform-informationsfreiheit-gesetz-kritik-100.html
- https://taz.de/IFG-Reform-auf-Bundesebene/!6192998/