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Paradigmenwechsel – Allerdings nach unten

Bis Mitte des Jahres soll der Bericht der Alterssicherungskommission auf dem Tisch liegen. Friedrich Merz hat im Februar einen „Paradigmenwechsel“ angekündigt, Carsten Linnemann hat die im Dezember beschlossene Aktivrente in seiner Bundestagsrede gleichzeitig als „innovativstes Element“ und als „Paradigmenwechsel“ bezeichnet, und Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas hat die Kommission mit den Worten ins Rennen geschickt, sie solle „ohne Denkverbote“ arbeiten. Der Bundesrechnungshof hat Ende April nachgereicht, was er für unvermeidlich hält: erhöhte Beiträge, abgesenkte Leistungen, späteren Renteneintritt. Damit ist das Feld bestellt, auf dem in den kommenden Monaten die zweite große Sozialreform dieser Legislaturperiode wachsen soll. Schon jetzt lässt sich erkennen, dass dieser Paradigmenwechsel eine sehr klare Richtung hat. Sie zeigt nach unten.

Der Ausgangspunkt ist nüchtern. Die Bevölkerung altert, die Beitragsbasis schrumpft relativ zur Rentnergeneration, der Bundeszuschuss erreicht 2026 mit rund 127,8 Milliarden Euro etwa ein Viertel des gesamten Bundesetats, und der Beitragssatz wird laut den Projektionen des Gesetzentwurfs von stabilen 18,6 Prozent über die 20-Prozent-Marke bis 2030 auf 21,4 Prozent im Jahr 2040 steigen. Bis 2031 ist das Rentenniveau bei 48 Prozent fixiert, die Mütterrente III läuft ab 2027 an, die Aktivrente ist seit Januar 2026 in Kraft, und die Frühstart-Rente startet ihren kapitalgedeckten Aufbau zum 1. Januar 2027. Das ist der bereits beschlossene Stand. Die Rentenkommission soll bis Mitte des Jahres das Übrige liefern, also Vorschläge zu Renteneintrittsalter, Anpassungsformel, Versichertenkreis und Stärkung der zweiten und dritten Säule. Linnemann hat dem Bundestag dabei mitgegeben, „Mut“ werde nötig sein. Die Frage ist, an welcher Stelle dieser Mut bewiesen werden soll.

Schon das beschlossene Rentenpaket lässt diese Frage nicht offen. Vier Maßnahmen ragen heraus, und jede einzelne weist in dieselbe Richtung.

  • Die Aktivrente bietet sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten ab Erreichen der Regelaltersgrenze einen monatlichen steuerfreien Hinzuverdienst von bis zu 2.000 Euro. Selbstständige, Beamtinnen und Beamte sowie geringfügig Beschäftigte sind ausdrücklich nicht erfasst. Die Bundesregierung schätzt das Potenzial auf rund 168.000 Personen.
  • Die Mütterrente III gleicht ab 2027 die Anrechnung der Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder von zweieinhalb auf drei Punkte an, was rund 20 Euro mehr im Monat bringt.
  • Die Frühstart-Rente sieht vor, dass der Staat ab Anfang 2027 für jedes Kind zwischen sechs und 18 Jahren zehn Euro pro Monat in ein individuelles, kapitalgedecktes und privatwirtschaftlich organisiertes Altersvorsorgedepot einzahlt. Das Kapital ist bis zur Regelaltersgrenze gesperrt.
  • Die Haltelinie für das Rentenniveau wird bis 2031 fortgeschrieben, finanziert über höhere Beiträge und steigende Bundeszuschüsse, deren Mehrausgaben der Bundesrechnungshof für den Zeitraum bis 2040 mit rund 150 Milliarden Euro beziffert.

Die einzelnen Bausteine wirken auf den ersten Blick voneinander unabhängig. Beim genaueren Hinsehen ergeben sie ein gemeinsames Muster. Die Aktivrente begünstigt strukturell jene, die ihren Beruf bei guter Gesundheit über die Regelaltersgrenze hinaus ausüben können, also überwiegend Beschäftigte in körperlich wenig belastenden Tätigkeiten, mit höheren Bildungsabschlüssen und planbarer Lebensführung. Wer körperlich hart arbeitet, wer in der Altenpflege oder auf dem Bau steht, wer als Selbstständige in einem Solo-Gewerbe arbeitet, oder wer nur geringfügig beschäftigt ist und damit die kleine Rente aufbessern muss, bleibt von dieser Begünstigung kategorisch ausgeschlossen. Verena Bentele vom VdK hat das früh in aller Klarheit gesagt. Die Frühstart-Rente wiederum verteilt zwölf Jahre lang zehn Euro im Monat, was ohne erhebliche private Zuzahlungen am Ende kaum mehr als ein symbolisches Polster ergibt. Wer als Familie über genug Einkommen verfügt, kann den Effekt durch eigene Einzahlungen vervielfachen. Wer es nicht hat, kann es nicht. So entsteht aus einer auf den ersten Blick egalitären Maßnahme ein Mechanismus, der bestehende Vermögensunterschiede über die Generationen hinweg verstärkt, weil nur ein Teil der Familien überhaupt nennenswerten Spielraum für Zuzahlungen hat. Die Mütterrente III korrigiert eine reale Ungleichbehandlung für eine klar abgegrenzte Gruppe, ohne den strukturellen Gender Pension Gap insgesamt zu schließen. Und die Haltelinie bis 2031 stabilisiert das Rentenniveau gerade so weit, dass die eigentliche Belastung in der nächsten Legislaturperiode liegt, also genau dort, wo die Kommission jetzt arbeitet.

Genau diese Kommission diskutiert nach den bisher dokumentierten Beratungen mehrere Stellschrauben, die alle in dieselbe Richtung weisen. Eine Kopplung des Renteneintrittsalters an die Lebenserwartung gilt als zentraler Vorschlag. Sie klingt fair, weil sie angeblich nur das Verhältnis von Beitrags- und Bezugsphase stabilisiert. Sie ignoriert jedoch, dass Lebenserwartung in Deutschland deutlich sozial ungleich verteilt ist. Eine gemeinsame Auswertung des DIW Berlin und des Robert Koch-Instituts beziffert die Differenz in der mittleren Lebenserwartung bei Geburt zwischen der niedrigsten und höchsten Einkommensgruppe für Männer auf 8,6 Jahre und für Frauen auf 4,4 Jahre. Eine weitere DIW-Studie zeigt, dass ehemalige sozialversicherungspflichtige Arbeiter heute mehr als fünf Jahre kürzer leben als ehemalige Beamte. Eine pauschale Anhebung an die durchschnittliche Lebenserwartung verlängert damit die Erwerbsphase ausgerechnet derer, die statistisch am wenigsten von der Rente haben werden, und entlastet zugleich diejenigen, die ohnehin am längsten beziehen. Eine Umstellung der Anpassungsformel von der Bruttolohnentwicklung auf die Inflationsrate, die ver.di-Vorsitzender Frank Werneke als „bedrohlich“ einstuft, würde die Renten dauerhaft von der Wohlstandsentwicklung abkoppeln und systematisch real absenken. Der dritte Hebel ist die Stärkung der kapitalgedeckten zweiten und dritten Säule, ergänzt durch das angekündigte Generationenkapital und die Frühstart-Rente. Auch hier gilt die schlichte Logik des Vermögensaufbaus: Sie funktioniert für diejenigen am besten, die ohnehin einen Überschuss zum Ansparen haben. Sie funktioniert nicht für diejenigen, deren Einkommen am Monatsende vollständig in Miete, Strom und Lebensmittel fließt.

Was in der gesamten Konstruktion auffällig fehlt, ist die Strukturreform der Beitragsbasis. Eine Erwerbstätigenversicherung, in die Beamtinnen und Beamte, Selbstständige und Politikerinnen und Politiker einzahlen würden, würde die Einnahmenseite spürbar verbreitern und gleichzeitig den seit Jahrzehnten beklagten Sonderstatus der Beamtenversorgung relativieren. Eine Anhebung oder Aufhebung der Beitragsbemessungsgrenze würde Spitzeneinkommen stärker einbeziehen. Eine konsequente Berücksichtigung von Kapital- und Mieterträgen oberhalb relevanter Schwellen würde die Finanzierungslogik vom reinen Lohnbezug entkoppeln. Diese Optionen finden sich nicht in den zentralen Prüfaufträgen der Bundesregierung an die Kommission, weshalb Werneke die Stoßrichtung als „überwiegend bedrohlich“ bezeichnet und Hans-Jürgen Urban von der IG Metall warnt, „die Rentenkommission darf nicht zu einer Kürzungskommission werden“. Sie wird, wenn die bisherigen Leitplanken bestehen bleiben, in genau diese Richtung gedrängt. Nicht weil ihre Mitglieder dies wollten, sondern weil ihr Mandat es nahelegt. Dass der DGB im Februar eine eigene Rentenkommission als „klaren und solidarischen Gegenentwurf“ eingesetzt hat, ist genau dieser Sorge geschuldet.

Hier wird die politische Konstruktion sichtbar, die ich an anderer Stelle als Architektur einer Umverteilung beschrieben habe. Die Bundesregierung hat sich darauf festgelegt, höhere Einkommen, große Vermögen und Erbschaften nicht stärker zu besteuern. Sie hat sich darauf festgelegt, Beamtenversorgung und private Altersvorsorge als zwei separate Welten neben der gesetzlichen Rentenversicherung zu erhalten. Und sie hat sich entschieden, die fiskalische Lücke nicht über eine Verbreiterung der Beitragsbasis, sondern über Beitragssteigerungen, abgeschwächte Anpassungen und ein perspektivisch späteres Renteneintrittsalter zu schließen. Aus diesen drei Vorentscheidungen folgt zwingend, dass die Last innerhalb des Kreises der gesetzlich Versicherten verteilt werden muss, also unter den abhängig Beschäftigten und einem schmalen Segment freiwillig Versicherter. In genau dieser Gruppe stecken die strukturell schwächeren Erwerbsbiografien, die kürzeren Lebenserwartungen, die geringeren Sparmöglichkeiten und die höhere Abhängigkeit von der ersten Säule. Die Reform schont die strukturell privilegierten Versorgungswelten, weil deren politische Antastbarkeit zuvor ausgeschlossen wurde, und legt die Lasten in dem Teil des Systems ab, der sich nicht entziehen kann.

Auch der diskursive Umbau folgt diesem Muster. Aus dem Generationenvertrag wird ein Generationenkapital, aus der Lebensleistung wird Eigenverantwortung, aus dem Rentenversprechen ein Drei-Säulen-Modell, in dem die erste Säule rhetorisch zur „Basisabsicherung“ verkleinert wird, wie es Friedrich Merz selbst formuliert. Das ist semantisch geschickt, denn Basisabsicherung suggeriert, dass alles Weitere private Zuwahl ist. Tatsächlich verschiebt sich damit aber die politische Verantwortung. Wenn die gesetzliche Rente nur noch eine Basis abdeckt, ist es die individuelle Vorsorgeleistung, an der Lebensstandard im Alter gemessen wird. Wer keine zweite und dritte Säule aufbauen kann, hat die Lücke selbst zu verantworten. Genau dieser stille Wechsel von der sozialen Sicherung zur individuellen Absicherung ist der eigentliche Paradigmenwechsel, den Merz und Linnemann meinen, ohne ihn so zu benennen. Er hat eine klare Verteilungsrichtung, und die liegt nicht zwischen Generationen, sondern zwischen Einkommens- und Vermögensgruppen.

Damit reiht sich auch die Rentenreform in dasselbe Muster ein, das die GKV-Reform vor wenigen Tagen exemplarisch gezeigt hat. Belastungen werden so gestaffelt, dass jede einzelne Maßnahme klein und vertretbar wirkt. Die Schieflage liegt eine Ebene höher, dort, wo politische Tabus gesetzt wurden, ohne dass diese Tabus jemals offen verhandelt worden wären. Die Aktivrente, die Frühstart-Rente, die Mütterrente III, die Haltelinie und die kommenden Vorschläge der Kommission sind nicht für sich genommen falsch. Sie sind in einer Architektur eingebaut, deren Statik bewusst so gewählt wurde, dass die Tragweite des Umbaus nicht auf der politischen Hauptbühne stattfindet. Der „Mut“, von dem Linnemann spricht, wird jenen abverlangt, deren Erwerbsbiografien ohnehin bröckeln. Der Mut, der wirklich nötig wäre, ist ein anderer: ihn zur Verbreiterung der Beitragsbasis aufzubringen, zur Einbeziehung von Beamten, Selbstständigen und hohen Einkommen, zur Auseinandersetzung mit der Sonderstellung der Beamtenversorgung und zur ehrlichen Steuerfinanzierung gesamtgesellschaftlicher Aufgaben. Solange dieser Mut konsequent vermieden wird, bleibt es bei dem, was sich jetzt schon abzeichnet: ein Paradigmenwechsel, der den Sozialstaat dort schmaler macht, wo Widerstand selten gut organisiert ist, und dort verlässlich verschont, wo politische Macht konzentriert ist. Das mag aus Regierungssicht fiskalisch logisch sein. Generationengerecht ist es nicht.

Quellen

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