Die Auswahl der Belasteten
Wer sich die Eckwerte für den Bundeshaushalt 2027 anschaut, die das Kabinett am 29. April beschlossen hat, sieht eine echte politische Aussage: 196,5 Milliarden Euro neue Schulden, davon 110,8 Milliarden im Kernhaushalt, der Wehretat um knapp 28 Prozent auf 105,8 Milliarden Euro angehoben, bis 2030 auf 180 Milliarden jährlich steigend, was eine NATO-Quote von rund 3,7 Prozent bedeutet. Die Gesamtausgaben wachsen von 543,3 Milliarden im Jahr 2027 auf 625,1 Milliarden 2030. Die Lücke 2027 ist zwar geschlossen, für 2028 bleibt aber ein „haushaltspolitischer Handlungsbedarf“ von 29 Milliarden Euro, 2029 sind es 51 Milliarden, 2030 dann 60 Milliarden. Klingbeil hat den Ressorts eine Frist bis zum 20. Mai gesetzt, ihre Konsolidierungsentwürfe vorzulegen. Die kommenden Sparrunden haben noch nicht einmal begonnen.
Das ist die fiskalische Kurzfassung, politisch interessant wird sie an einer anderen Stelle. Die Eckwerte beantworten nämlich nicht nur die Frage, wie viel ausgegeben wird. Sie beantworten auch die Frage, wer diese Ausgaben gegenfinanziert. Und genau in dieser Antwort steckt eine Vorentscheidung, die größere Tragweite hat als die einzelnen Zahlen.
Als neue Einnahmequellen sehen die Eckwerte eine Plastikabgabe und eine Zuckerabgabe vor. Beides sind Verbrauchsteuern, beide mit klar regressiver Wirkung. Sie belasten untere und mittlere Einkommen relativ zu ihren Konsumausgaben deutlich stärker als obere, weil dort, wo das gesamte Einkommen in Konsum fließt, jede Konsumsteuer prozentual härter wirkt als dort, wo ein erheblicher Teil des Einkommens gespart oder investiert wird. Die im Koalitionsvertrag vereinbarte Reform der Einkommensteuer zur Entlastung kleiner und mittlerer Einkommen wird in den Eckwerten politisch erwähnt, finanziell aber nicht hinterlegt. Sie soll „in diesem Jahr auf den Weg gebracht“ werden und zum 1. Januar 2027 in Kraft treten. Wann genau, mit welchem Volumen und mit welcher Gegenfinanzierung, steht allerdings noch offen. Eine stärkere Beteiligung hoher Einkommen, großer Vermögen oder Erbschaften an der Konsolidierung ist in den Eckwerten nirgendwo erkennbar. Klingbeils Aussage, sein Weg sei nicht die Erhöhung der Mehrwertsteuer, sondern eher die stärkere Belastung sehr hoher Einkommen und Vermögen, ist in den Zahlen, die das Kabinett beschlossen hat, jedenfalls nicht angekommen. Damit ist die Verteilungsrichtung bereits gesetzt, bevor die einzelnen Sozialgesetze überhaupt beraten werden. Wenn neue Einnahmen vor allem über regressive Verbrauchsteuern entstehen und die angekündigte progressive Steuerreform ohne Bezifferung bleibt, ist die Konsolidierungslast in der Statik der Eckwerte schon nach unten verschoben. Die GKV-Reform, die das Kabinett am gleichen Tag passiert hat und die ich an anderer Stelle ausführlich behandelt habe, fügt sich in dieses Bild. Die Zuzahlungen werden pauschal um 50 Prozent erhöht, die Festzuschüsse beim Zahnersatz um zehn Prozent gesenkt, die beitragsfreie Mitversicherung von Ehepartnerinnen und Ehepartnern wird ab 2028 in vielen Konstellationen kostenpflichtig. Der Bundeszuschuss zur GKV, der die versicherungsfremden Leistungen abdecken soll, wird dauerhaft um zwei Milliarden Euro gekürzt. Die Trennlinie zwischen GKV und PKV bleibt unangetastet. Wer privatversichert ist, ist von all dem strukturell nicht betroffen.
Die Rentenpolitik folgt derselben Logik. Die Aktivrente begünstigt jene, die ihren Beruf bei guter Gesundheit über die Regelaltersgrenze hinaus ausüben können, also überwiegend Beschäftigte in körperlich wenig belastenden Tätigkeiten. Wer in der Altenpflege, auf dem Bau oder in einem Solo-Gewerbe arbeitet, ist ausgenommen. Die Frühstart-Rente mit ihren zehn Euro monatlich pro Kind ist ohne private Zuzahlungen ein symbolisches Polster und produziert dort, wo Familien überhaupt zuzahlen können, einen Mechanismus zur Verstärkung bestehender Vermögensunterschiede. Die Stoßrichtung der Alterssicherungskommission deutet auf eine Kopplung des Renteneintrittsalters an die Lebenserwartung hin. Ein Vorschlag, der angesichts einer um mehr als fünf Jahre kürzeren Lebenserwartung ehemaliger sozialversicherungspflichtiger Arbeiter gegenüber ehemaligen Beamten ausgerechnet diejenigen länger arbeiten lässt, die statistisch am wenigsten von der Rente haben werden. Beamtenversorgung, Selbstständige und hohe Einkommen bleiben außen vor. Auch hier ist die strukturelle Antwort, die Verbreiterung der Beitragsbasis, nicht Teil des Auftrags.
Während sich die Konsolidierung an diesen Stellen verdichtet, gibt es einen Bereich, in dem die Bundesregierung plötzlich Spielraum findet. Das Bundeskabinett hat am 1. April (ausgerechnet!) beschlossen, die Luftverkehrsteuer ab dem 1. Juli 2026 wieder auf das Niveau vor dem 1. Mai 2024 zu senken: minus 2,50 Euro bei Kurzstrecken, minus 6,33 Euro bei Mittelstrecken, minus 11,40 Euro bei Langstrecken. Die offizielle Begründung lautet, der Luftverkehrsstandort Deutschland müsse wettbewerbsfähiger werden. Die Steuerausfälle gehen in den dreistelligen Millionenbereich pro Jahr. Dass eine Regierung, die bei Familien und Versicherten jeden Euro auf seine Finanzierbarkeit prüft, an dieser Stelle ohne erkennbare Mühe Mittel mobilisiert, ist eine politische Aussage über Prioritäten. Leider über die falschen.
Dasselbe Muster lässt sich beim Tankrabatt beobachten, den der Bundestag am 24. April beschlossen hat. 1,6 Milliarden Euro Steuermindereinnahmen, vom 1. Mai bis 30. Juni 2026, mit der Begründung, die Verbraucherinnen und Verbraucher zu entlasten. Schon Minuten nach der Abstimmung sprangen die Spritpreise um genau jenen Betrag nach oben, um den der Rabatt netto entlasten sollte. Selbst wenn der Branche kein Vorsatz unterstellt wird, bleibt das Ergebnis bestehen: Die politische Entlastung verschwindet, bevor sie an der Zapfsäule überhaupt ankommen kann. Eine Maßnahme mit ökologisch falscher und sozial regressiver Wirkung, gegen die quer durch die ökonomische Profession seit Jahren argumentiert wird, findet eine parlamentarische Mehrheit ohne Mühe. Das 9-Euro-Ticket, dessen positive Verteilungswirkung in der Bilanz der Energiehilfen ausdrücklich hervorgehoben wurde, taucht in der politischen Debatte nicht wieder auf.
Und schließlich die Wohnungsfrage. Ein Drittel der Mieterhaushalte fürchtet um seine Existenz, während die größten Vermieter Europas ihre Ausschüttungen erhöhen. Bei Vonovia steigt die Dividende für 2025 auf 1,25 Euro je Aktie, bei LEG Immobilien werden 220,7 Millionen Euro Dividende vorgeschlagen, ein Plus von acht Prozent. Der Bund hat sich kein Bauziel mehr gesetzt; eine Bundeswohnungsbaugesellschaft wird diskutiert, ihr Zustandekommen hängt von einer Grundgesetzänderung ab, die die Union bislang ablehnt. Während die Konsolidierung im Sozialbereich Fahrt aufnimmt, bleibt die strukturelle Frage, ob der Staat seine Rolle als Bauherr wieder ernst nimmt, im Konjunktiv stecken.
In der Summe ergibt sich aus diesen Einzelteilen ein Bild, das mit einem schlichten Vorwurf von Ungerechtigkeit zu kurz erfasst wäre. Die Belastungen sind im Detail oft halbwegs nachvollziehbar. Die Schieflage liegt eine Ebene höher, dort, wo politische Tabus gesetzt wurden, ohne dass diese Tabus jemals offen verhandelt worden wären. In den beschlossenen Eckwerten ist eine stärkere Beteiligung hoher Einkommen, großer Vermögen oder Erbschaften jedenfalls nicht angelegt. Die strukturellen Sondersysteme (PKV, Beamtenversorgung) bleiben unangetastet. Und die Konsolidierungsmasse wird innerhalb der Sozialversicherungen und über regressive Verbrauchsteuern gesucht.
Aus diesen drei Vorentscheidungen folgt zwingend, dass die Last dort verteilt wird, wo sie ohnehin schon liegt: bei Familien, Versicherten, Mieterinnen und Mietern, Beschäftigten mit kürzeren Lebenserwartungen und schmaleren Vermögenslagen.
Diese Architektur ist das Ergebnis einer Reihe von Vorentscheidungen, die in der politischen Debatte kaum noch sichtbar gemacht werden, weil sie als gesetzt gelten. Genau deshalb fällt es einer Regierung leicht, ihre Reformen als technisch notwendig zu präsentieren. Wenn die wichtigsten Hebel von vornherein aus dem Werkzeugkasten gelegt wurden, sehen die übrigbleibenden Hebel zwangsläufig wie die einzig möglichen aus. Die Alternativlosigkeit, die in den Pressekonferenzen erscheint, ist eine selbst erzeugte. Die ehrliche Beschreibung wäre eine andere: Es handelt sich um eine Verteilungsentscheidung, getroffen unter politischen Bedingungen, die andere Entscheidungen ausdrücklich verhindern sollen. Dass eine Bevölkerung, die seit Jahren mit Energiepreisen, Mietsteigerungen und Beitragserhöhungen lebt, diese Mechanik irgendwann durchschaut, ist die eigentliche Frage. Der Demokratiemonitor 2026 der Bertelsmann-Stiftung zeigt eine Zustimmung zu den Werten der liberalen Demokratie von 82 Prozent, bei einer Bewertung ihres tatsächlichen Funktionierens von nur 29 Prozent. In dieser Lücke entstehen die Bewegungen, die das System langfristig destabilisieren. Wer einer Politik nicht mehr zutraut, die Verteilungsfrage offen zu stellen, verliert über kurz oder lang den Glauben an die politische Form, die diese Frage nicht beantwortet. Das ist nicht erst die Stunde der Vereinfacher, das ist schon ihr Vorabend.
Hinweis: Dies ist der erste Teil einer dreiteiligen Bestandsaufnahme. Teil II („Die fossile Bestellung“) behandelt die EnBW-Affäre und den energiepolitischen Konflikt. Teil III („Was die Krise liefert, ist das Fenster“) zieht die Linien zusammen.
Quellen
- https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Pressemitteilungen/Finanzpolitik/2026/04/2026-04-29-eckwerte-bundeshaushalt-2027.html
- https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/eckwerte-haushalt-2027-kabinett-2426940
- Bundesregierung: „Senkung der Luftverkehrsteuer ab 1. Juli 2026″, Kabinettsbeschluss vom 01.04.2026
- Deutscher Bundestag: Beschluss zur befristeten Senkung der Energiesteuer auf Kraftstoffe, 24.04.2026
- Bundesministerium der Finanzen / BMAS: „Aktivrente tritt zum 1. Januar 2026 in Kraft“
- Bertelsmann Stiftung: „Demokratiemonitor 2026″, Mai 2026
Eigene Verweise