Bund

80:20

Stellen wir uns vor, ich gehe ab September bei Aldi einkaufen, lege meine Ware aufs Band und erkläre dem Personal an der Kasse: „Achtzig Prozent zahle ich, den Rest klären Sie bitte intern. Dankeschön und einen netten Tag!“ Vermutlich käme ich nicht sonderlich weit. Genau dieses Modell aber hat die Bundesregierung am vergangenen Donnerstag zur Staatspraxis erhoben. Nur steht an der Kasse nicht der Besteller, sondern die Kommune. Und wer die fehlenden zwanzig Prozent übernimmt, steht in dem Beschluss nirgends.

Aber der Reihe nach. Bei der Ministerpräsidentenkonferenz mit Kanzler Merz haben sich Bund und Länder am 25. Juni auf eine Finanzreform geeinigt, die ab dem 1. September gelten soll. Übersteigen die Mehrkosten, die ein neues Bundesgesetz bei Ländern und Kommunen zusammen auslöst, die Schwelle von 200 Millionen Euro im Jahr, übernimmt der Bund künftig 80 Prozent davon. Die Regel soll dem Grundsatz „Wer bestellt, bezahlt“ folgen, den die Koalition als Veranlassungskonnexität im Koalitionsvertrag verankert hat. Betroffen sind vor allem Leistungsgesetze, also Kinder- und Jugendhilfe, Eingliederungshilfe und das Teilhabegesetz, deren Kosten in den vergangenen Jahren die kommunalen Haushalte getrieben haben. Im ursprünglichen Entwurf waren noch 75 Prozent bei einer Schwelle von 250 Millionen vorgesehen, am Ende wurden 80 Prozent bei 200 Millionen daraus.

Man muss anerkennen, dass darin eine echte Verschiebung liegt. Das Konnexitätsprinzip steht in den Landesverfassungen seit Jahrzehnten. Neu ist, dass der Bund sich erstmals für einen großen Teil seiner eigenen Gesetzgebung dazu bekennt. Die kommunalen Spitzenverbände haben deshalb von einem großen Schritt gesprochen, und ja, sie haben recht. Die Richtung stimmt. Das Problem ist, dass die Konstruktion sie an mehreren Stellen wieder einkassiert:

  • Die erste dieser Stellen ist die, an der ich mich überhaupt erst festgebissen habe: die 20 Prozent. Der Beschluss regelt nicht, wer sie trägt. Die kommunalen Spitzenverbände, also Städtetag, Landkreistag sowie Städte- und Gemeindebund, mussten unmittelbar nach der Einigung fordern, dass diese Last bei den Ländern liegt, und zwar mit einer Begründung, die sitzt: Die Kommunen sind die einzige der drei staatlichen Ebenen, die auf Bundesgesetze keinerlei Einfluss hat. Sie dürfen ausführen, was Berlin beschließt, mitreden dürfen sie nicht. Dass diese Forderung überhaupt nötig war, sagt bereits genug. Die achtzig Prozent fließen an Länder und Kommunen gemeinsam. Wie viel davon tatsächlich vor Ort ankommt, ist damit nicht entschieden, sondern nur auf die nächste Ebene verschoben.
  • Die zweite Lücke ist der Schwellenwert. Erst oberhalb von 200 Millionen Euro greift der Mechanismus überhaupt. Jede Belastung darunter tragen Länder und Kommunen vollständig selbst. Gerade die kleineren Posten summieren sich für eine einzelne Stadt zu erheblichen Beträgen, und sie alle fallen durch das Raster.
  • Die dritte Lücke wiegt schwerer als die ersten beiden zusammen. Die Regel gilt ausschließlich für neue Gesetze und für Änderungen bestehender Gesetze. Das strukturelle Defizit der Kommunen, das im zweiten Jahr in Folge auf rund 30 Milliarden Euro zusteuert, stammt aber ganz überwiegend aus Leistungen, die längst laufen. Auf dieses Loch zahlt der Bund keinen Cent. Null. Er ändert die Regeln für die Zukunft und lässt die Gegenwart unberührt, in der die Haushalte bereits kollabieren.
  • Die vierte Lücke benennt die Koalition immerhin offen. Steuergesetze nimmt sie ausdrücklich aus, und auch dort, wo der Bund lediglich europäisches Recht umsetzt, greift der Mechanismus nicht. Senkt der Bund Steuern, sinken auch die kommunalen Einnahmen, ohne dass ein Ausgleich vorgesehen wäre. Dieselbe Koalition, die jetzt Entlastung verspricht, plant für 2027 eine Reform der Einkommensteuer. Was die Kommunen dadurch an Einnahmen verlieren, fällt nicht unter die neue Regel. Man reicht mit der einen Hand etwas hin und nimmt mit der anderen etwas anderes gleich wieder mit.

Gerechter wäre die Reform mit einem anderen Zuschnitt geworden. Wenn die Begründung der Verbände trägt, dass die Kommunen die einzige Ebene ohne Einfluss auf die Gesetzgebung sind, dann folgt daraus, dass gerade diese Ebene vollständig ausgeglichen werden muss. Nötig wäre ein verbindliches Gebot, die Bundesmittel durchzuleiten und die kommunale Ebene zu 100 Prozent von den Folgekosten freizuhalten. Wie Bund und Land die Finanzierung dahinter aufteilen, ob 80:20 oder anders, wäre dann deren Sache, weil beide an den Gesetzen mitwirken. Dazu käme eine deutlich niedrigere Schwelle, eine Soforthilfe für die bereits laufenden Lasten und der Verzicht auf die Ausnahmen bei Steuer- und Umsetzungsgesetzen. Nicht der Anteil ist das eigentliche Problem, sondern die Adresse. Solange das Geld an Länder und Kommunen zusammen fließt und niemand die schwächste Ebene verbindlich abfedert, bleibt sie die Ausfallbürgin.

Damit ist auch gesagt, was das für uns hier bedeutet. Niemand hat lauter auf diese Regel gedrängt als Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Hendrik Wüst. Er verweist zu Recht darauf, dass allein die Kommunen in NRW zwischen 1993 und 2023 rund 250 Milliarden Euro für Sozialleistungen aufgebracht haben, die ihnen der Bund über neue Gesetze aufgeladen hat, und er hat vor wenigen Wochen vor dem Städtetag selbst eingeräumt, dass 85 Prozent der Städte und Gemeinden im vergangenen Jahr ein Defizit erwirtschaftet haben. Der Befund ist unstrittig.

Strittig ist, was nun folgt. Denn die zwanzig Prozent, über die niemand reden will, landen mit dieser Reform auf der Landesebene. Und Nordrhein-Westfalen wird schwarz-grün regiert, von einer Koalition, an der meine eigene Partei beteiligt ist. Damit ist die Bringschuld klar verteilt. Es genügt nicht, dass das Land die Bundesmittel durchreicht und sich für die achtzig Prozent feiern lässt. Es muss die fehlenden zwanzig Prozent selbst übernehmen, sonst kommt in Erftstadt, im Rhein-Erft-Kreis und in jeder anderen Kommune nur ein Bruchteil der versprochenen Entlastung an. Die SPD-Opposition im Landtag fordert genau das bereits, einen echten Landesanteil bei der Eingliederungshilfe und eine vollständige Umsetzung der Konnexität. Es wäre kein gutes Zeichen, wenn diese Forderung von der Opposition kommen muss und nicht von uns.

Mich stört die Selbstverständlichkeit, mit der eine Regierung das Prinzip „Wer bestellt, bezahlt“ zur Errungenschaft erklärt und im selben Atemzug festlegt, dass sie nur vier Fünftel zahlt, erst ab 200 Millionen, nur für die Zukunft und nicht bei Steuern. Wer bestellt, bezahlt eben nicht. Wer bestellt, zahlt 80 Prozent und schickt die Rechnung für den Rest eine Etage tiefer, an die Ebene, die am wenigsten dafür kann. Dort, in den Städten und Gemeinden, werden diese Leistungen erbracht, für Kinder, für Menschen mit Behinderung, für alle, die auf den Sozialstaat angewiesen sind. Und dort wird man am Ende sehen müssen, wo das fehlende Fünftel herkommt. 

Ich jedenfalls werde bei Aldi weiter den vollen Preis zahlen. Von einer Bundesregierung würde ich mir das ebenfalls wünschen.

Quellen

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