Der „Aufreger des Tages“: Die Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Köln zur Einstufung der AfD. Was mich allerdings fast mehr beschäftigt als der Beschluss selbst, ist der Tagesthemen-Kommentar von Iris Sayram (1).
Zunächst zu den Fakten: Das Gericht hat dem Verfassungsschutz untersagt, die AfD als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ einzustufen, bis das Hauptsacheverfahren abgeschlossen ist (2). Gleichzeitig stellt es fest (und das geht in der Berichterstattung bemerkenswert oft unter), dass eine „hinreichende Gewissheit“ dafür vorliege, dass innerhalb der AfD verfassungsfeindliche Bestrebungen entfaltet würden. Es spricht von einem „starken Verdacht“, dass bestimmte Forderungen der Partei mit der Menschenwürdegarantie unvereinbar seien (3). Das ist beileibe kein Freispruch. Das Gericht sagt im Kern: Der Verfassungsschutz hat im Eilverfahren nicht überzeugend belegt, dass diese Bestrebungen die Gesamtpartei in ihrer Grundtendenz prägen. Ein prozessuales Ergebnis, kein inhaltliches Dementi.
Iris Sayram erzählt eine andere Geschichte. Sie reduziert das Gutachten auf „bedrucktes Papier mit überschaubarer Aussagekraft“, ganz so, als hätte das Gericht die inhaltliche Substanz verworfen. Das hat es nicht. Nicht einmal ansatzweise. Ein Eilverfahren prüft, ob eine vorläufige Maßnahme gerechtfertigt ist, keine abschließende materielle Bewertung. Diese Differenz ist juristisch von elementarer Bedeutung, und Sayram, die als promovierte Juristin und Rechtsanwältin beim RBB und im ARD-Hauptstadtstudio arbeitet (4), dürfte das wissen.
Am aufschlussreichsten aber ist für mich die rhetorische Struktur. Sayram erklärt, sie wolle die Politik der AfD nicht bewerten, das sei Sache der Wählerinnen und Wähler. Damit entzieht sie sich jeder inhaltlichen Auseinandersetzung mit dem, was der Verfassungsschutz dokumentiert hat, und verschiebt den Fokus vollständig auf die Frage der behördlichen Legitimität. Das Ergebnis: Nicht die AfD ist das Problem, sondern der Staat, der sie beobachtet. Das ist exakt das Narrativ, das die AfD selbst seit Jahren pflegt und es ist wohl kein Zufall, dass Tichys Einblick, die Weltwoche und diverse rechte Plattformen den Kommentar enthusiastisch feiern (5).
Was fehlt, ist jede Einordnung der inhaltlichen Grundlage. Das Gericht selbst benennt Forderungen nach einem Minarettverbot, einem Verbot des Muezzinrufs, einem Kopftuchverbot in öffentlichen Einrichtungen und hält diese für mit der Religionsfreiheit unvereinbar (3). Darüber verliert Sayram kein Wort. Dass eine Journalistin des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ein umfangreiches Gutachten als substanzlos abtut, ohne auf seinen Inhalt einzugehen, ist keine kritische Distanz zum Staat. Wie lautet das Gegenteil von „journalistischer Einordnung“?
Das Hauptsacheverfahren steht noch aus, das Oberverwaltungsgericht Münster könnte zu einem anderen Ergebnis kommen. Wer jetzt, gestützt auf eine Eilentscheidung, das Kapitel für abgeschlossen erklärt, versteht entweder den Rechtsstaat nicht -oder will, dass andere ihn nicht verstehen.
Quellen
(1) https://www.tagesschau.de/tagesthemen/video-1559582.html
(2) https://www.vg-koeln.nrw.de/behoerde/presse/Pressemitteilungen/05_08052025/index.php
(5) https://www.tichyseinblick.de/feuilleton/medien/hammer-kommentar-ard-spricht-neutral-ueber-die-afd
