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Beim AfD-Verbot regiert die Angst – Nachgefragt

Vorgestern habe ich beschrieben, warum beim Umgang mit einem möglichen AfD-Verbot am Ende nicht das bessere Argument regiert, sondern die Angst (Link am Ende des Beitrags). Weil eine These wenig taugt, solange man sie nicht am konkreten Fall prüft, habe ich meinem Wahlkreisabgeordneten geschrieben, Detlef Seif (CDU), der den Bundestagswahlkreis vertritt, zu dem auch Erftstadt gehört. Ein wenig Kontext, dann vier konkrete Fragen:

  1. Haben Sie das Gutachten oder zumindest die Zusammenfassung zur Kenntnis genommen?
  2. Das zentrale Argument gegen ein Verfahren lautet seit Jahren, ein Antrag werde vor Gericht wahrscheinlich scheitern. Halten Sie dieses Argument nach Vorlage des Gutachtens juristisch noch für tragfähig?
  3. Vertreten Sie in dieser Frage die Linie der Unionsführung, oder kommen Sie als Jurist zu einer eigenständigen Bewertung?
  4. Unter welchen Voraussetzungen würden Sie einem Verbotsantrag im Bundestag zustimmen?

Die Antwort kam prompt. Konkret beantwortet wird keine von ihnen. Stattdessen erhielt ich ein allgemeines Schreiben, das er nach eigener Auskunft an „einige Zuschriften“ verschickt hat. Auf vier präzise Fragen also ein Serienbrief. Und gerade weil er allgemein gehalten ist, lohnt der Blick hinein, denn dieses Schreiben führt mustergültig vor, was ich gemeint habe. Deshalb geht es mir im Folgenden nicht darum, ob Detlef Seif meine Position teilt, sondern darum, ob er sich mit den gestellten Fragen auseinandersetzt.

Vorab, damit mir niemand Unfairness vorwerfen kann: Seif macht es sich nicht in jeder Hinsicht einfach. Er benennt, dass es in der AfD Rassisten und Demokratieverächter gibt, und schreibt, viele Aussagen aus dem extremistischen Spektrum der Partei ekelten ihn an. Er gibt die hohen rechtlichen Hürden für ein Parteiverbot korrekt wieder, und seine Skepsis teilt er mit prominenten Stimmen bis hin zu Altbundespräsident Gauck und dem Kanzler. Umso genauer muss man hinsehen, wo die Begründung trägt, und an den entscheidenden Stellen trägt sie für mich nicht.

Die erste Begründung soll das gesamte Gutachten mit einem Satz erledigen. Wörtlich: „Das in großen Teilen mit einer KI-verfasste aktuell vorgelegte Gutachten kann in Qualität und Substanz als Grundlage für ein Verbotsverfahren nicht herhalten.“ Auf mich wirkt das wie eine Nebelkerze. Zwei unabhängige Staatsrechtler, Christoph Möllers und Sophie Schönberger, haben Methodik und Ergebnisoffenheit geprüft und bestätigt. Und man sollte hier genau sein: Ein achtköpfiges Team hat drei Millionen Belege ausgewertet, dafür braucht es rechnergestützte Verfahren, das ist unstrittig. Aber selbst wenn dabei KI-Werkzeuge zum Einsatz kamen, folgt daraus nichts über die juristische Substanz. Entscheidend wäre, ob sich methodische Mängel oder Fehler nachweisen lassen. Diese Prüfung liefert Seif nicht, der Hinweis auf KI steht an ihrer Stelle.

Die zweite Stelle ist leiser und verrät mehr. Seif verweist darauf, dass ein Verbotsantrag nicht auf Material von V-Leuten gestützt werden dürfe, dass verdeckte Ermittler abgezogen werden müssten und die Beweissicherung dadurch schwieriger werde. Juristisch mag das richtig sein. Nur verschweigt er, dass das Gutachten genau diese Hürde bewusst umgeht, indem es sich ausschließlich auf öffentlich zugängliche Quellen stützt. Er führt als Hindernis an, was die Vorlage, über die er urteilt, gerade aus dem Weg räumt, und erwähnt das mit keinem Wort. Das ist der eigentlich entlarvende Teil dieser Antwort. Seif ist Volljurist und sitzt im Innenausschuss des Bundestages. Es gibt kaum jemanden, der besser gerüstet wäre, die Substanz dieses Gutachtens zu prüfen. Ausgerechnet er setzt sich damit im Schreiben nicht auseinander. Das kann ich nicht mehr als Zurückhaltung deuten, für mich ist das Verweigerung.

Am schwersten erträglich ist ein anderer Satz. Wer ein Verbotsverfahren wolle, schreibt Seif, gebe sich der Illusion hin, „sie könnten Meinung verbieten“, und weiter: „Bestenfalls ist diese Motivation naiv, schlimmstenfalls tatsächlich (auch) demokratiefeindlich.“ Man muss sich das vergegenwärtigen: Diejenigen, die sich mit einem Anliegen an ihren Abgeordneten wenden und ihn bitten, ein im Grundgesetz vorgesehenes Verfahren zu prüfen, bekommen von ebendiesem Abgeordneten bescheinigt, sie seien im schlimmsten Fall selbst Feinde der Demokratie. Das ist eine Zumutung. Ein Parteiverbotsverfahren verbietet keine Meinung. Es überlässt unabhängigen Richterinnen und Richtern die Prüfung, ob eine Partei planvoll darauf hinarbeitet, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beseitigen. Ein rechtsstaatliches Instrument so zu nutzen, wie die Verfassung es ausdrücklich vorsieht, ist nicht demokratiefeindlich, sondern das Gegenteil. Wer den Spieß umdreht, macht aus denen, die den Rechtsstaat beim Wort nehmen, die Verdächtigen, und aus dem eigenen Nichtstun eine Tugend.

Den stärksten Einwand nennt Seif zum Schluss selbst: Scheitert das Verfahren, erhält die AfD faktisch „ein Gütesiegel, dass sie eine verfassungsmäßige Partei ist“, der „größte anzunehmende Unfall“. Diesen Einwand nehme ich ernst, ich habe ihn in meinem letzten Beitrag den härtesten genannt. Aber er hängt vollständig an der Frage der Erfolgsaussichten, und das ist genau die Frage, an der das Gutachten gearbeitet hat, indem es dieselben Maßstäbe anlegt, die auch Karlsruhe anlegt. Wer den größten anzunehmenden Unfall an die Wand malt, muss sich mit dem Gutachten befassen, statt es als KI-Text zu verhöhnen. Beides zusammen geht nicht. Man kann nicht die Erfolgsaussichten für zu gering halten und zugleich die bislang gründlichste Untersuchung eben dieser Erfolgsaussichten ungelesen beiseitelegen.

Wenn ich die Antwort nüchtern durchgehe, bleibt für mich am Ende kein Einwand übrig, der auf einem Sachgrund ruht, den mein letzter Beitrag nicht schon behandelt hätte. Was bleibt, ist das, was ich beschrieben habe. Es ist die Angst vor dem unsicheren Ausgang, vor den Reaktionen, vor der eigenen Verantwortung. Menschlich ist das verständlich. Nur trägt es keine Entscheidung von diesem Gewicht, und es rechtfertigt schon gar nicht, ernsthafte Arbeit zu disqualifizieren und denjenigen, die sich mit einem Anliegen an ihn wenden, zu bescheinigen, es sei demokratiefeindlich.

Und das betrifft uns hier unmittelbar, denn Detlef Seif ist der Abgeordnete, der unseren Wahlkreis in Berlin vertritt. Wir müssen diese Frage nicht nach Berlin delegieren, wir können sie ihm hier stellen, sichtbar und beharrlich. Wer mag, schreibt ihm ebenfalls, die Zusammenfassung des Gutachtens liegt unter afd-gutachten.de bereit.

Merkt euch schon jetzt den 20. September vor. Dazu in Kürze mehr.

Quellen

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