Bund

Alle verklagen

Eigentlich wollte ich die Bundesregierung verklagen. Ja, große Worte. Aber ich meinte es ernst. Wegen der Verfehlung der Klimaziele trotz geltender Gesetze. Wegen der Missachtung dessen, was das Bundesverfassungsgericht 2021 klargestellt hat: Der Staat darf Freiheit nicht dadurch verspielen, dass er den Klimaschutz aufschiebt und die Last den Jüngeren überlässt. Ich habe recherchiert, Urteile gelesen und die Rechtslage geprüft. Und dabei etwas entdeckt, das mich noch wütender gemacht hat.

Ich muss die Bundesregierung nämlich gar nicht verklagen. Sie ist bereits verurteilt. Rechtskräftig.

Am 29. Januar 2026 hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden, dass die nationalen Klimaziele keine politischen Absichtserklärungen sind, sondern verbindliche gesetzliche Vorgaben, und dass die Bundesregierung ihr Klimaschutzprogramm nachbessern muss, weil es zur Zielerreichung nicht ausreicht. Höchstrichterlich. Das ist keine Meinung, kein Appell, keine Resolution eines Verbandstages. Es ist ein Urteil der obersten Instanz der deutschen Verwaltungsgerichtsbarkeit gegen die Regierung dieses Landes.

Und was ist seitdem passiert?

Die Bundesregierung hat am 25. März 2026 ein neues Klimaschutzprogramm beschlossen. Klingt erst einmal gut und nach Konsequenz, ist aber leider genau das Gegenteil. Der Expertenrat für Klimafragen hat noch am Tag des Kabinettsbeschlusses festgestellt: Dieses Programm erfüllt die gesetzlichen Anforderungen nicht. Die Maßnahmen reichen mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht aus, um die Klimaziele zu erreichen. Mehr noch: Die Bundesregierung hat dem Expertenrat eine Woche vor dem Beschluss noch umfassende, teilweise nicht nachvollziehbare Änderungen vorgelegt, sodass eine geordnete Prüfung schlicht nicht möglich war. Das Programm stützte sich zudem auf die alten Daten des Vorjahres, obwohl die aktuelleren Zahlen längst vorlagen. Oder anders ausgedrückt: Ein Gericht verurteilt die Regierung zur Nachbesserung, und die Regierung legt daraufhin ein Programm vor, das ihr eigenes Prüfgremium nicht ordentlich prüfen kann und das nach allem, was wir wissen, wieder nicht reicht.

Im Mai hat der Expertenrat dann Klartext geschrieben. Das 65-Prozent-Ziel für 2030: droht verfehlt zu werden. Das 88-Prozent-Ziel für 2040: droht verfehlt zu werden. Die Ziele im Landnutzungssektor, die Treibhausgasneutralität 2045: dasselbe Bild. Und während das Umweltbundesamt noch von einer knappen Einhaltung des CO₂-Budgets bis 2030 ausging, rechnet der Expertenrat mit einer Überschreitung um 60 bis 100 Millionen Tonnen. Das ist die offizielle Feststellung, dass die Bundesregierung mit ihrem Programm die gesetzlichen Klimaziele voraussichtlich nicht erreichen wird. Die Deutsche Umwelthilfe hat inzwischen die Vollstreckung des Leipziger Urteils beantragt. Eine Vollstreckung. Gegen die eigene Regierung. Weil ein rechtskräftiges Urteil offenbar nicht genügt, um notwendiges staatliches Handeln auszulösen.

Ich sehe mich eigentlich als einen sehr rationalen Menschen. Ich arbeite seit Jahrzehnten in der IT, ich lebe von Plänen, Zahlen und der Frage, ob etwas funktioniert oder nicht. Und genau deshalb macht mich dieser Vorgang so fassungslos. Denn hier wird kein Gesetz gebrochen, jedenfalls nicht mit einem lauten Knall. Hier wird Recht unterlaufen. Durch Verfahren, durch veraltete Datengrundlagen, durch Last-Minute-Änderungen, die eine Prüfung unmöglich machen, durch Programme, die formal existieren und materiell nichts leisten. Man erfüllt den Buchstaben und entkernt den Sinn. Und weil niemand persönlich haftet, weil keine Frist mit einer Konsequenz bewehrt ist, die irgendjemandem wehtut, geht es einfach weiter.

Und während all das geschieht, diskutiert Berlin in diesen Tagen allen Ernstes darüber, ob Klimaanpassung ins Grundgesetz gehört. Die SPD-geführten Ministerien fordern eine neue Gemeinschaftsaufgabe in der Verfassung, das Kanzleramt hält dagegen, man solle erst einmal die bestehenden Handlungsmöglichkeiten optimal nutzen. Zugegeben: Eine Gemeinschaftsaufgabe im Grundgesetz würde reale Zuständigkeits- und Finanzierungsfragen lösen, das ist ihr Zweck. Aber sie schafft keinen einzigen Grund, warum künftige Beschlüsse besser befolgt würden als die bisherigen. Man möchte beiden Seiten zurufen: Ihr habt bestehende Handlungsmöglichkeiten. Sie heißen Klimaschutzgesetz, Klimaanpassungsgesetz, sie heißen Bundesverwaltungsgericht. Das Problem war nie, dass in unseren Gesetzen zu wenig steht. Das Problem ist, dass das, was drinsteht, vollkommen folgenlos bleibt. Eine Verfassungsänderung, die auf dieselbe Umsetzungskultur trifft, wird denselben Weg gehen wie die Klimaanpassung in Erftstadt: einstimmig beschlossen, feierlich verkündet, still versandet.

Am 18. Februar 2025 hat unser Stadtrat einstimmig ein Klimaanpassungskonzept beschlossen, als verbindlichen Handlungsrahmen, mit elf prioritären Maßnahmen, von der Bodenfeuchteüberwachung fürs Stadtgrün über ein Verschattungskonzept für stark frequentierte Orte bis zur Unterstützung der Bevölkerung bei Hitzewarnungen. 44 Ja-Stimmen, keine einzige Gegenstimme. Die grüne Fraktion wollte damals mehr als nur den Beschluss: einen Ergänzungsantrag mit einer Finanzplanung bis Ende Juni 2025, einer verbindlichen Zeitplanung bis Ende September 2025 und halbjährlicher Berichterstattung über den Umsetzungsstand. Also genau die Instrumente, die aus einem Konzept eine kontrollierbare Verpflichtung machen. Der Rat hat diesen Antrag zur weiteren Beratung in den Fachausschuss verwiesen. Und dort ist er, Stand heute, nie wieder öffentlich aufgetaucht. Keine Wiedervorlage, kein Beschluss, keine Zeitplanung, kein Bericht. Es gibt in Erftstadt keine verstrichenen Fristen für die Klimaanpassung, es gibt einfach gar keine Fristen. Der Versuch, welche zu setzen, ist in einem Ausschuss versickert. Es ist dasselbe Prinzip wie in Berlin, nur kleiner: Ein Beschluss wird gefasst, damit er gefasst ist. Die Umsetzung ist ein Problem für später, und später ist bekanntlich nie. Wer im Sommer 2021 in Erftstadt war, wer gesehen hat, was Wasser mit einer Stadt machen kann, der weiß, dass „später“ für uns keine abstrakte Kategorie ist. Wir haben es erlebt. Und trotzdem behandeln wir Klimaanpassung wie eine freiwillige Fleißaufgabe, die man erledigt, wenn gerade nichts Interessanteres ansteht.

Deshalb verklage ich die Bundesregierung nicht. Nicht, weil ich meine Meinung geändert hätte, sondern weil ich gelernt habe, dass eine Einzelklage rechtlich kaum zulässig wäre und weil die berufenen Kläger längst am Werk sind: Die Umweltverbände führen die Verfahren, in Karlsruhe liegen seit 2024 Verfassungsbeschwerden von mehr als 54.000 Menschen gegen das entkernte Klimaschutzgesetz, zu denen das Bundesverfassungsgericht bereits Stellungnahmen der Bundesregierung angefordert hat, eine Hürde, die nur ein Bruchteil aller Beschwerden überhaupt nimmt. Diese Verfahren kann man unterstützen, und das sollte man auch.

Aber ich weigere mich, daraus die beruhigende Schlussfolgerung zu ziehen, die Sache sei damit in guten Händen und wir könnten uns wieder anderen Themen zuwenden. Denn das eigentliche Problem lösen Gerichte nicht. Das eigentliche Problem ist eine politische Kultur, in der Beschlüsse folgenlos bleiben dürfen. In der ein rechtskräftiges Urteil mit einem Programm beantwortet wird, das erkennbar nicht trägt. In der ein einstimmig beschlossenes Konzept ohne Zeitplan, ohne Finanzierung und ohne Bericht auskommen darf, weil der Antrag, der genau das einfordern sollte, in einem Ausschuss liegen bleibt.

Also schreibe ich diesen Text und stelle eine einzige Frage: Wenn nicht einmal rechtskräftige Urteile Konsequenzen erzwingen, was tun wir dann eigentlich hier, in unseren Räten und Ausschüssen, mit unseren einstimmigen Beschlüssen? Entweder wir meinen sie ernst und setzen sie um. Oder wir hören auf, so zu tun.

Ich bin für Ersteres.

Quellen

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