Nicht Ooohh – Aha!

In zwei Beiträgen habe ich bisher beschrieben, was die Koalition mit dem Gebäudeenergiegesetz gemacht hat (0): die 65-Prozent-Regel gestrichen, Milliarden an Klimaschutz-Förderung gekürzt, zweistellige Milliarden-Strafzahlungen an die EU eingepreist und das alles aus dem Fonds finanziert, der die Strafzahlungen eigentlich hätte verhindern sollen. Ich dachte, das wäre die Geschichte. Wie naiv, sie ist es nicht. Es ist nur ein Kapitel. Denn gestern wurde klar, dass Katherina Reiches Ministerium nicht nur bei der Wärme aufräumt. Es räumt überall gleichzeitig auf.

Gestern berichtete der SPIEGEL über einen Arbeitsentwurf des Wirtschaftsministeriums für die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (1). Das Papier, datiert auf den 22. Januar, als Verschlusssache „nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft, enthält fünf Einschnitte, von denen vier gezielt kleine Solardachanlagen treffen. Private Anlagen unter 25 Kilowatt sollen keine Einspeisevergütung mehr erhalten. Betreiber kleiner Anlagen müssen sich künftig selbst einen Abnehmer für ihren Strom suchen, bevor sie ins Netz einspeisen dürfen, die bisherige Abnahmepflicht der Netzbetreiber entfällt. Für Kleinanlagen unter sieben Kilowatt soll eine Smartmeter-Pflicht gelten, die die Investitionskosten hochtreibt. Und die Einspeiseleistung von Dachanlagen soll von 60 auf 50 Prozent der Nennleistung gekappt werden. Der fünfte Punkt betrifft die Fördersätze größerer Anlagen: Reiche will sie vereinheitlichen, was Solarparks von Konzernen wie Eon und RWE gegenüber kleineren gewerblichen Anlagen bevorteilen dürfte, weil die Skaleneffekte bei Großprojekten erheblich sind (2).

Der BSW-Solar spricht von einem „Frontalangriff auf kleine Solaranlagen“ (3). Laut einer YouGov-Umfrage würden 59 Prozent der Kaufinteressenten bei einem Wegfall der Förderung vom Kauf einer Solaranlage absehen (4). Das Fraunhofer-Institut ISE rechnet vor, dass sich eine Dachanlage ohne Einspeisevergütung nicht mehr nach 13, sondern erst nach 19 Jahren amortisiert, ohne Speicher rechnet sie sich gar nicht mehr (5). Der Markt für private Dachanlagen ist ohnehin bereits rückläufig: von sieben Gigawatt Zubau im Jahr 2023 auf rund fünf im Jahr 2025. Reiches Entwurf würde diesen Trend nicht fortschreiben, sondern beschleunigen. Das Ministerium selbst räumt ein, der Entwurf sei in Teilen Verhandlungsmasse gegenüber der SPD (6). Verhandlungsmasse als Bezeichnung dafür, was man für verhandelbar hält. Spannend.

Dieser Entwurf steht nicht allein. Er reiht sich ein in eine Serie von Gesetzesvorhaben, die alle aus demselben Ministerium stammen und alle in dieselbe Richtung wirken. Am 8. Februar wurde ein Referentenentwurf für das sogenannte Netzpaket geleakt (7). Darin sollen Verteilnetzbetreiber die Möglichkeit erhalten, „kapazitätslimitierte Netzgebiete“ auszuweisen, in denen der Anschlussvorrang für erneuerbare Energien faktisch entfällt und Betreiber bis zu zehn Jahre lang auf Entschädigungen bei Abregelung verzichten müssen (8). Der Bundesverband Neue Energiewirtschaft nennt das „einen in Gesetzesform gegossenen Wunschzettel der Netzbetreiber“ (9). Der BSW-Solar erhebt „vehementen Widerspruch“. Green Planet Energy spricht erneut von einem „Frontalangriff auf die Energiewende“ (10). Ein vom Bundesverband Windenergie in Auftrag gegebenes Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass der Redispatchvorbehalt europarechtswidrig ist (11). Über 50.000 Menschen haben eine Petition gegen das Netzpaket unterzeichnet (12). Und die Parallele zu Altmaiers „Synchronisierung von Netzausbau und Erneuerbaren“ ist kein Zufall: Der SPIEGEL weist darauf hin, dass genau dieses Mantra damals schon als Bremsinstrument diente. Es dient jetzt wieder als eines.

Parallel dazu die Kraftwerkstrategie. Im November 2025 einigte sich die Koalition auf den Neubau von Kraftwerken mit zwölf Gigawatt Leistung, davon acht Gigawatt exklusiv für Gaskraftwerke mit einer Mindestlaufzeit von zehn Stunden, was Batteriespeicher de facto ausschließt (13). Nur zwei Gigawatt werden technologieoffen ausgeschrieben. Die Deutsche Umwelthilfe nennt das eine „planwirtschaftliche Fixierung auf Gaskraftwerke“ (14). Reiche hatte ursprünglich 20 Gigawatt gefordert, die EU hat das nicht genehmigt. Im Lobbyregister des Bundestages findet sich ein Positionspapier von RWE, das die Ausschreibungskriterien so formuliert, dass Batteriespeicher auch bei den verbleibenden Kapazitäten kaum zum Zuge kommen können (15). 1Komma5°-CEO Philipp Schröder kommentiert: Diese Positionen zu übernehmen wäre „politisch und volkswirtschaftlich fahrlässig“ und zementiere Deutschlands Abhängigkeit von fossilen Energien (16).

Man muss diese vier Vorgänge nebeneinanderlegen, es sind nicht vier einzelne Fehlentscheidungen. Es ist eine koordinierte Demontage der dezentralen Energiewende auf allen Ebenen gleichzeitig. Bei der Wärme: 65-Prozent-Regel gestrichen, fossile Heizungen wieder uneingeschränkt. Bei der Stromerzeugung: Förderung für Dachanlagen gekappt, Großprojekte bevorteilt. Beim Netz: Anschlussvorrang für Erneuerbare aufgehoben, Entschädigungen gestrichen. Beim Backup: Gaskraftwerke staatlich gefördert, Batteriespeicher ausgeschlossen. In jedem Fall werden die kleinen Akteure belastet (Hauseigentümerinnen, Mieterinnen, Handwerksbetriebe, dezentrale Stadtwerke) und die großen bevorteilt (Eon, RWE, Gasnetzbetreiber, Großprojektentwickler). Und in jedem Fall bleiben die Ausbauziele offiziell unangetastet: 215 Gigawatt Solar bis 2030, 400 Gigawatt bis 2040. Wie man diese Ziele erreichen will, wenn gleichzeitig die Instrumente abgeräumt werden, die dafür nötig wären, erklärt niemand. Das allein wäre schon bemerkenswert genug. Aber es gibt noch eine zeitliche Dimension, die das Ganze von fahrlässig zu absurd verschiebt. Am 29. Januar 2026, also vier Wochen bevor diese Entwürfe bekannt wurden, hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig ein wegweisendes Urteil gesprochen (17). Auf Klage der Deutschen Umwelthilfe stellte das Gericht fest, dass das Klimaschutzprogramm der Bundesregierung unzureichend ist und ergänzt werden muss, um das nationale Klimaziel einer Emissionsminderung um 65 Prozent bis 2030 zu erreichen (18). Die Bundesregierung muss bis zum 25. März 2026 ein neues Klimaschutzprogramm vorlegen (19). Die DUH hat angekündigt, ab dem 26. März erneut zu klagen, falls das Programm nicht ausreichend ist (20).

In vier Wochen also muss diese Regierung dem höchsten deutschen Verwaltungsgericht erklären, mit welchen konkreten Maßnahmen sie das 65-Prozent-Ziel bis 2030 erreichen will. Und in genau diesen vier Wochen streicht sie die 65-Prozent-Regel im Gebäudesektor, plant die Förderung für Dachanlagen abzuschaffen, legt einen Entwurf vor, der den Netzanschluss für Erneuerbare erschwert, und schreibt Gaskraftwerke aus, deren Kriterien Batteriespeicher ausschließen. Ein materialisierter Widerspruch.

Im ersten Beitrag habe ich geschrieben, dass Reiche nahtlos in ein System passt, das fossile Profiteure am Laufen halten. Im zweiten, dass die Koalition eine Fiktion bedient, um ein Wahlkampfversprechen einzulösen. Jetzt zeigt sich: Es ist mehr als das. Es ist der Versuch, die Architektur der deutschen Energiewende grundsätzlich umzubauen. Weg von der dezentralen Bürgerenergie, hin zu zentralen Strukturen unter Kontrolle großer Konzerne. Weg von gesetzlichen Vorgaben, hin zu freiwilligen Anreizen, die niemand wahrnehmen muss. Weg von der Transformation, hin zur Verwaltung des Bestehenden, solange es noch Rendite abwirft.

Und am 25. März wird die Regierung in Leipzig erklären müssen, wie das mit dem Klimaschutz zusammenpasst. Ich bin gespannt.

Quellen

(0) https://www.facebook.com/permalink.php?story_fbid=pfbid02guSz8UxA8W7ZLFZYET474TRM2p7H7eR4ZD4B5VzNUG1TsPqyhaH4aF4CYJgaccpGl&id=100010125818726 und https://www.facebook.com/permalink.php?story_fbid=pfbid0618YVpSjTvPqjUBEqTuKdyzr3cQbDN83ytvtr5QmhGE8Zh2KEzrFGW6GAycMbTodl&id=100010125818726

(1, 2, 3, 4, 5, 6) https://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/solarenergie-katherina-reiche-plant-massive-einschnitte-fuer-dachanlagen-a-c2ecdd35-3496-44fa-9e1e-e55bb1de74b5 (Paywall)

(7, 8, 9, 10) https://www.pv-magazine.de/2026/02/09/netzpaket-entwurf-ruettelt-am-anschluss-und-einspeisevorrang-fuer-erneuerbare/ und cleanthinking.de: https://www.cleanthinking.de/netzpaket-3-aenderungen-energiewende-folgen/ und https://www.zfk.de/politik/deutschland/netzanschlusspaket-reiche-plan-anschlussanspruch-redispatch-entschaedigung

(11) https://w3.windmesse.de/windenergie/news/48505-reiche-gesetzentwurf-netzpaket

(12) https://www.campact.de/blog/2026/02/netzpaket-fossiler-frontalangriff-aus-dem-wirtschaftsministerium/

(13, 14) https://www.t-online.de/heim-garten/aktuelles/id_101000878/neue-gaskraftwerke-geplant-das-sind-die-details.html und 

https://www.ingenieur.de/technik/fachbereiche/energie/12-gw-neue-gaskraftwerke-das-steckt-hinter-der-kraftwerksstrategie

(15, 16) https://www.photon.info/news/kraftwerksstrategie-von-rwe-ausgearbeitete-anforderungen

(17, 18, 19, 20) https://www.bverwg.de/pm/2026/05 oder https://www.duh.de/presse/pressemitteilungen/pressemitteilung/deutsche-umwelthilfe-erzielt-grundsatzurteil-fuer-den-klimaschutz-bundesverwaltungsgericht-verurteil/ oder https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/bverwg-7c624-klimaschutzprogramm-2030-klimaklage-duh-bundesregierung

(19) https://www.evangelisch.de/inhalte/252375/29-01-2026/urteil-klimaschutzplaene-der-bundesregierung-unzureichend

Thommy Mewes
Datenschutz-Übersicht

Diese Website verwendet Cookies, damit wir dir die bestmögliche Benutzererfahrung bieten können. Cookie-Informationen werden in deinem Browser gespeichert und führen Funktionen aus, wie das Wiedererkennen von dir, wenn du auf unsere Website zurückkehrst, und hilft unserem Team zu verstehen, welche Abschnitte der Website für dich am interessantesten und nützlichsten sind.