Der Haushaltsentwurf 2026 für Erftstadt liegt nun seit einiger Zeit vor, und er ist, diplomatisch formuliert, keine leichte Lektüre. Ich habe ihn trotzdem gelesen, vollständig, und möchte versuchen, die wesentlichen Zusammenhänge zu erklären. Denn die Debatte, die jetzt kommt, ist absehbar (und nachvollziehbar): Sie wird sich um die Grundsteuer B drehen und um die Frage, wo man denn jetzt sparen könnte. Beide Reflexe sind verständlich. Meines Erachtens führen beide aber in die Irre.
Die Zahlen zuerst. Der Haushaltsentwurf plant mit Erträgen von 170,0 Mio. Euro und Aufwendungen von 191,2 Mio. Euro . Die Differenz beträgt rund 21,2 Mio. Euro. Abzüglich eines sogenannten Globalen Minderaufwands von 3,75 Mio. Euro, also einer pauschalen Einsparannahme, die noch nicht mit konkreten Maßnahmen hinterlegt ist, ergibt sich ein geplantes Jahresdefizit von 17,5 Mio. Euro. Anschaulicher: Die Stadt gibt jeden Tag ca. 48.000 Euro mehr aus, als sie einnimmt. So etwas nennt man ein strukturelles Defizit.
Um zu verstehen, warum der Spielraum so gering ist, muss man sich ansehen, wofür das Geld ausgegeben wird. 39 Prozent der Aufwendungen entfallen auf Transferaufwendungen: Kreisumlage, Sozialleistungen, Jugendhilfe. 29 Prozent auf Personalkosten. Zusammen sind das 68 Prozent aller Ausgaben, und beide Blöcke sind weitgehend fremdbestimmt. Die Transfers werden durch Bundes- und Landesgesetze vorgegeben, die Personalkosten durch Tarifverträge und die Pflicht, gesetzliche Aufgaben zu erfüllen. Was übrig bleibt, sind 17 Prozent Sachaufwendungen, 12 Prozent sonstige Aufwendungen und 3 Prozent Abschreibungen. Der politische Gestaltungsspielraum ist, gelinde gesagt, überschaubar.
Betrachten wir zuerst die Grundsteuer. Der Hebesatz der Grundsteuer B soll laut vorliegendem Haushaltsentwurf von 635 auf 895 Punkte steigen. Das klingt dramatisch und das ist es für viele Menschen und für viele Haushalte auch. Um die Größenordnung der Zahl korrekt einzuordnen, braucht man den Hintergrund. Zum 01.01.2025 ist die Grundsteuerreform in Kraft getreten. Die Berechnungsgrundlagen wurden bundesweit neu festgelegt, weil das Bundesverfassungsgericht das alte System 2018 für verfassungswidrig erklärt hatte: Die Berechnung basierte auf Einheitswerten, die teilweise aus den 1960er Jahren stammten und zu einer ungerechten Verteilung der Steuerlast führten. Für Erftstadt hat das Finanzamt auf dieser neuen Grundlage Grundsteuermessbeträge ermittelt, die teilweise deutlich höher, teilweise niedriger liegen als zuvor. Der aufkommensneutrale Hebesatz, also der Satz, bei dem die Stadt insgesamt genauso viel Grundsteuer einnimmt wie vor der Reform, liegt bei 635 Punkten. Für 2025 hat der Rat genau diesen Satz beschlossen: Keine Mehreinnahmen für die Stadt, aber eine Umverteilung der Last zwischen den Grundstücken.
Für 2026 schlägt die Verwaltung nun 895 Punkte vor. Das ist eine Erhöhung um 260 Punkte über den aufkommensneutralen Satz. Um zu verstehen, was diese 260 Punkte bedeuten, hilft eine einfache Rechnung. Bei 635 Punkten liegen die Grundsteuer-B-Einnahmen bei rund 12,6 Mio. Euro. Bei 895 Punkten liegen sie bei 16,6 Mio. Euro. Die Differenz beträgt rund 4 Mio. Euro bei 260 Punkten Unterschied, also etwa 15.400 Euro pro Hebesatzpunkt. Das heißt: Jeder Punkt, den man bei der Grundsteuer vermeiden will, muss (umgerechnet in Euro) an anderer Stelle im Haushalt erwirtschaftet oder eingespart werden, und zwar dauerhaft, nicht einmalig. Wer die gesamte Erhöhung von 260 Punkten verhindern will, muss erklären, woher 4 Mio. Euro jährlich kommen sollen. Das ist grob das Doppelte aller rein freiwilligen Leistungen zusammen. Ohne diese Erhöhung läge das Defizit nicht bei 17,5 Mio., sondern bei rund 21,5 Mio. Euro.
In den sozialen Medien kursieren bereits Hebesätze von 1.355 für 2027 und 1.820 für 2029. Diese sind rechnerisch korrekt und lassen sich aus dem Haushaltssicherungskonzept ableiten. Aber sie sind keine beschlossene Planung, sondern rechnerische Platzhalter. Das HSK muss nach Landesvorgaben einen ausgeglichenen Haushalt bis spätestens 2029 darstellen. Weil die Grundsteuer B die einzige Stellschraube auf der Einnahmeseite ist, die aktiv durch den Rat drehbar ist, werden dort alle Konsolidierungsbeiträge eingestellt, die noch nicht durch konkrete Maßnahmen hinterlegt sind. Das ist gängige Praxi und die Aufgabe der Fraktionen ist es, diese Platzhalter durch echte Maßnahmen zu ersetzen, damit die Hebesätze eben nicht in dieser Höhe kommen. Mit der Rechnung von oben lässt sich die Aufgabe beziffern: Bei 15.400 Euro pro Punkt müssen für die Differenz zwischen 895 und 1.355 Punkten rund 7 Mio. Euro gefunden werden, für die Differenz zu 1.820 Punkten rund 14 Mio. Das ist die zentrale politische Aufgabe der kommenden Jahre.
Dann zu den freiwilligen Leistungen, dem zweiten Reflex. Der Haushaltsentwurf enthält eine tabellarische Übersicht, die in den öffentlichen Debatten selten zitiert wird. Die rein freiwilligen Leistungen der Stadt belaufen sich auf insgesamt 2.205.908 Euro. Bei 52.594 Einwohnerinnen und Einwohnern entspricht das 42 Euro pro Kopf und 1,15 Prozent der Gesamtaufwendungen. Selbst die vollständige Streichung aller freiwilligen Leistungen, also für Musikschule, Vereinszuschüsse und der gesamten Kulturförderung einschließlich der Betriebskostenzuschüsse für diverse Dorfgemeinschaftshäuser, der Zuschüsse für Schützen- und Karnevalszüge und dem Gymnicher Ritt, würde das Defizit um 12,6 Prozent reduzieren. Oder, um in der Sprache der Grundsteuer zu bleiben: Alle freiwilligen Leistungen zusammen entsprechen rund 143 Hebesatzpunkten. Selbst wenn man jede einzelne davon streichen würde, bliebe eine Erhöhung auf 752 Punkte nötig, also immer noch 117 Punkte über dem aufkommensneutralen Niveau. Das realistisch erzielbare Einsparpotential bei freiwilligen Leistungen liegt ohnehin eher bei 100.000 bis 250.000 Euro, also bei 0,8 bis 1,7 Prozent des Defizits oder 6 bis 16 Hebesatzpunkten. Zusammengefasst: Selbst die Streichung aller freiwilliger Leistungen kann den Haushalt nicht konsolidieren.
Besonders irreführend ist die Kategorie „teilweise freiwillige Leistungen“, die auf den ersten Blick 16,9 Mio. Euro umfasst. Ein Blick in die Details zeigt, dass 87 Prozent davon auf Hilfe zur Erziehung und Kinderbetreuung entfallen, also auf Pflichtaufgaben, bei denen die Stadt nur das „Wie“, nicht das „Ob“ steuern kann. Niemand wird ernsthaft vorschlagen, bei Kinderschutz oder Tagesbetreuung zu kürzen. Und wer präventive Jugendarbeit streicht, weil sie formal „freiwillig“ ist, produziert erfahrungsgemäß höhere Kosten bei der Hilfe zur Erziehung, die dann Pflicht ist. Das Einsparen an der falschen Stelle ist nicht sparsam, sondern teuer.
Ein Wort zur Frage, woher das Geld für das Defizit eigentlich kommt. Die Stadt nimmt dafür keinen Kredit auf. Im kommunalen Rechnungswesen wird ein Defizit normalerweise gegen das Eigenkapital gebucht, ähnlich wie bei einem Unternehmen, das Verluste aus der Substanz deckt. Im Fall des Haushalts 2026 nutzt die Stadt allerdings ein anderes Instrument: den Verlustvortrag. Statt den Fehlbetrag von 17,5 Mio. Euro sofort aus dem Eigenkapital zu decken, wird er in die Bilanz eingestellt und muss innerhalb von drei Jahren ausgeglichen werden. Die Haushaltssatzung formuliert das so: „Eine Inanspruchnahme des Eigenkapitals soll im Haushaltsjahr 2026 nicht erfolgen“, und: „Der Haushaltsausgleich ist im Jahre 2026 durch die Inanspruchnahme von Verlustvorträgen in die folgenden drei Jahre wieder hergestellt. Ein ‚echter‘ Haushaltsausgleich kann im Jahr 2030 wieder erreicht werden“. Das klingt nach einer Lösung. In Wirklichkeit ist es eine Stundung. Der Fehlbetrag verschwindet nicht, er wird zeitlich verschoben. Wenn die erhofften Konsolidierungsmaßnahmen und Mehreinnahmen in den Folgejahren nicht eintreten, schlägt er verspätet, aber in voller Höhe auf das Eigenkapital durch. Wie dramatisch die Eigenkapitalentwicklung tatsächlich ist, zeigt eine Tabelle im Haushaltsentwurf. Das Eigenkapital lag 2022 noch bei 55 Mio. Euro, Ende 2024 bei 50 Mio. Für 2025 werden nur noch rund 37,6 Mio. Euro erwartet, ein Rückgang um fast 13 Mio. in einem einzigen Jahr. Danach greift einmalig das Altschuldenentlastungsgesetz des Landes NRW und hebt das Eigenkapital 2026 auf rund 53 Mio. Euro an, eine buchhalterische Entlastung, die den Abwärtstrend aber nicht umkehrt. Denn ab 2027 setzt der Verzehr unvermindert ein: von 53 Mio. über 41,5 Mio. (2027) und 29,6 Mio. (2028) auf 26,7 Mio. Euro im Jahr 2029, ein Verlust von fast 27 Mio. Euro in drei Jahren. Und selbst dieser Verlauf unterstellt, dass die massiv steigenden Grundsteuer-Einnahmen aus den Platzhalter-Hebesätzen von 1.355 und 1.820 tatsächlich realisiert werden. Ohne sie sinkt das Eigenkapital deutlich schneller. Der Verlustvortrag kauft also Zeit, aber er kauft keine Lösung.
Der Haushaltsentwurf enthält auch einen Investitionsplan, der ein eigenes Bild zeigt. Für 2026 sind Investitionsauszahlungen von 24,3 Mio. Euro geplant, denen Investitionszuwendungen von 11,6 Mio. Euro gegenüberstehen. Die Lücke von rund 13 Mio. Euro wird über Kredite geschlossen. Die größten Blöcke entfallen auf Straßenbau und Brandschutz. Diese Investitionen tauchen nicht im Defizit von 17,5 Mio. auf, erzeugen aber Folgekosten: Jedes neue Gebäude, jede sanierte Straße, jedes neue Feuerwehrfahrzeug schlägt in den Folgejahren als Abschreibung, Unterhaltung und Betriebskosten zu Buche. Gleichzeitig sinkt die geplante Investitionstätigkeit drastisch: von 24,3 Mio. in 2026 auf nur noch 3,7 Mio. in 2029. Das wirft die Frage auf, ob unter den Bedingungen des HSK nach 2027 überhaupt noch nennenswert investiert werden kann.
Und dann sind da die Risiken, die im HSK als Annahmen versteckt sind. Der Globale Minderaufwand von 3,75 Mio. Euro ist mit keiner einzigen konkreten Maßnahme hinterlegt, auch wenn die Praxis gezeigt hat, dass zumindest ein Teil dieses Minderaufwandes erreicht wird. Die Transferaufwendungen wachsen im Plan mit 3,5 Prozent pro Jahr, was angesichts der Dynamik der vergangenen Jahre eher optimistisch ist. Die Personalaufwendungen werden mit 1,8 Prozent Steigerung fortgeschrieben, was moderate Tarifabschlüsse und keine wesentliche Personalaufstockung unterstellt. Angesichts von 13 Prozent unbesetzter Stellen und über 20 Prozent Langzeiterkrankten ist fraglich, ob das haltbar ist, denn eine Senkung des Krankenstands erfordert zunächst Investitionen in Gesundheitsmanagement und Arbeitsbedingungen. Und das HSK enthält keine Vorsorge für neue Pflichtaufgaben, die Bund oder Land ohne vollständige Gegenfinanzierung auf die Kommunen übertragen könnten. Die Erfahrung der letzten Jahrzehnte zeigt, dass dies eher der Regelfall als die Ausnahme ist.
Was folgt daraus?
Das Defizit von 17,5 Mio. Euro ist strukturell, nicht konjunkturell. Es lässt sich nicht durch Streichungen bei freiwilligen Leistungen beseitigen. Es lässt sich nicht allein durch zumutbare Steuererhöhungen schließen. Und es wird nicht von allein verschwinden. Die Grundsteuer-Erhöhung auf 895 Punkte scheint unter den gegebenen Umständen unvermeidlich, denn ohne sie wäre der Haushalt nicht genehmigungsfähig und das Defizit läge bei 21,5 Mio. Euro. Die Hebesätze der Folgejahre hingegen sind Platzhalter, die durch konkrete Konsolidierungsmaßnahmen ersetzt werden müssen.
Der einzige Hebel mit echtem Volumen, der im eigenen Einflussbereich liegt, ist die Senkung der Kosten für die Erbringung von Pflichtaufgaben. Die Pflichtaufgaben machen den Löwenanteil der Ausgaben aus. Die Frage ist nicht, ob sie erbracht werden, das müssen sie, sondern wie und zu welchen Kosten. Wenn über 20 Prozent der Beschäftigten langzeiterkrankt und 13 Prozent der Stellen unbesetzt sind, wird jede einzelne Aufgabe teurer als nötig. Vertretungen, Doppelarbeit, Wissensverlust, verlangsamte Verfahren: All das verteuert die Verwaltungsarbeit, auch wenn es in keiner Haushaltszeile einzeln auftaucht. Krankenstandsenkung, Digitalisierung von Verwaltungsprozessen und interkommunale Zusammenarbeit sind konkrete Konsolidierungsinstrumente, die im mittleren einstelligen Millionenbereich wirken können. Das ist mehr als das Zehnfache dessen, was bei den freiwilligen Leistungen zu holen wäre. Aber selbst wenn alle lokalen Hebel optimal genutzt werden, wird eine Lücke von mehreren Millionen Euro verbleiben. Diese Lücke ist das Ergebnis einer systemischen Unterfinanzierung der Kommunen durch Bund und Land. Die Pflichtaufgaben wachsen schneller als die Einnahmen. Die Kreisumlage steigt, die Sozialausgaben steigen, die Jugendhilfekosten steigen, und die Gegenfinanzierung hält nicht Schritt. Erftstadt ist damit kein Einzelfall, in anderen Kommunen im Rhein-Erft-Kreis und in ganz NRW ist die Situation vergleichbar. Dazu werde ich in einem gesonderten Beitrag mehr schreiben. Denn die Frage, warum Kommunen in ganz Deutschland gleichzeitig in die roten Zahlen rutschen, lässt sich nicht mit lokaler Misswirtschaft erklären. Sie hat systemische Ursachen, und diese Ursachen zu benennen, ist eine Voraussetzung dafür, das Problem zu lösen.
Die kommenden Wochen werden zeigen, ob die Haushaltsberatungen von Sachlichkeit oder von Reflexen bestimmt werden. Ich wünsche mir eine Debatte, die mit Zahlen argumentiert statt mit Bauchgefühl. Die anerkennt, dass 42 Euro pro Kopf für Musikschule und andere Leistungen kein Defizit von 17,5 Mio. Euro verursachen. Und die den Mut hat, die eigentliche Frage zu stellen: nicht wo wir kürzen, sondern wie wir besser werden.
Quellen
Haushaltsentwurf: https://www.erftstadt.de/haushalt/Haushaltsplan-2026-Entwurf.pdf
Interaktiver Haushalt: https://primary.axians-ikvs.de/sj/Produkthaushalt.xhtml?kid=185b195018qq19c518jl185b185b18jl185b18jh18jl185b18jh185b185b18jh19bt18qk194q185b&jahr=2026&typ=1abc1a491a4l1abq
Haushaltsrede Hr. Knips: https://www.erftstadt.de/haushalt/Haushaltsrede-2026-Kaemmerer-Dirk-Knips.pdf
Haushaltsrede Fr. Weitzel: https://www.erftstadt.de/haushalt/20260210_Haushaltsrede_Bu-rgermeisterin_Carolin_Weitzel.pdf
