Bund

Krisen, Profiteure und die Architektur der Umverteilung II

Die fossile Bestellung

Derzeit lohnt ein genauer Blick auf das Bundeswirtschaftsministerium wenn man verstehen will, wie aus politischer Überzeugung verbindliche Marktregeln werden. Am 13. Januar 2026, zwei Tage bevor sich Katherina Reiche mit der Europäischen Kommission auf die Grundzüge der Kraftwerksstrategie einigte, schickte der Cheflobbyist des Energiekonzerns EnBW dem zuständigen Abteilungsleiter Strom im Ministerium ein Papier mit dem Titel „Überlegungen für ergänzende Kriterien zur 10h-Regel“. Es enthielt fünf konkrete Vorschläge, die Batteriespeicher bei den geplanten Kapazitätsauktionen faktisch ausschließen würden. Und das zugunsten von Gaskraftwerken, also genau jenen Anlagen, die EnBW selbst baut und betreibt. Die Recherche des Spiegels hat im April öffentlich gemacht, was an diesem Vorgang die eigentliche Pointe ist. EnBW hat gegenüber dem Spiegel erklärt, das Papier sei „auf Ersuchen“ des Ministeriums erstellt worden. Das Ministerium hat dieser Darstellung auf wiederholte Nachfrage nicht widersprochen. Der Vorgang tauchte im offiziellen Lobbyregister erst nach der Spiegel-Anfrage auf. LobbyControl, abgeordnetenwatch.de und FragDenStaat haben darauf reagiert; ein IFG-Antrag auf Herausgabe der Kommunikation zwischen Ministerium, EnBW und RWE seit Oktober 2025 läuft.

Klassischer Lobbyismus funktioniert so: Ein Unternehmen oder ein Verband formuliert seine Interessen, sucht den Kontakt zur Politik und versucht, mit Argumenten, Studien, Gesprächen und gelegentlichem Druck zu erreichen, dass diese Interessen in Gesetzen und Verordnungen Niederschlag finden. Das ist demokratiepolitisch anstrengend, manchmal grenzwertig, aber als Mechanik bekannt und im Lobbyregister grundsätzlich abbildbar. Was im Januar zwischen Ministerium und EnBW stattgefunden hat, ist aber etwas vollkommen anderes. Hier hat nicht der Lobbyist Argumente an die Politik herangetragen, hier hat das Ministerium die Argumente bestellt. Die politische Linie war nicht das Ergebnis einer Abwägung, sondern sie stand fest. Der Konzern lieferte die Begründungen, die diese Linie absichern sollten. Es ist eine Umkehrung der Begründungsrichtung, und sie gibt dem gesamten Vorgang eine völlig neue Qualität. Genau diese Qualität wäre auch dann demokratiepolitisch problematisch, wenn das Ergebnis sachlich überzeugend wäre. Sie ist es aber nicht. Eine fünfzehnjährige Bindungsdauer in Kapazitätsauktionen bindet die deutsche Stromversorgung bis weit in die 2040er Jahre. Wer für diese Bindung die Kriterien definiert, definiert die Investitionslandschaft eines ganzen Industriezweigs für eine Generation. Wenn die Kriterien aus dem Haus desjenigen kommen, der von ihnen profitiert, ist nicht nur die Unabhängigkeit der Beurteilung beschädigt. Beschädigt ist auch die Möglichkeit der Öffentlichkeit, sich ein eigenes Bild zu machen, weil die scheinbar fachliche Begründung in Wahrheit eine angeforderte ist. Man könnte auch „interessengeleitet“ sagen.

Diese Mechanik bekommt eine zusätzliche Dimension, wenn man die rhetorische Anschlussfähigkeit von Reiches Kurs betrachtet. Am ersten Mai-Wochenende fiel der Day-Ahead-Strompreis zeitweise auf minus 499,99 Euro pro Megawattstunde, die technische untere Grenze des Marktes. Solche Phasen extrem negativer Preise treten in einem System mit hohem Anteil volatiler erneuerbarer Erzeugung gelegentlich auf, sie sind Ausdruck eines spezifischen Marktdesigns, nicht eines Versagens der Erneuerbaren. Reiche bezifferte vor dem Wirtschaftsrat der CDU die Kosten für den Bund auf einen „hohen zweistelligen Millionenbetrag“ und bekräftigte ihre Forderung nach Streichung der Einspeisevergütung für Photovoltaikanlagen unter 25 Kilowatt ab 2027. Audi, so ihr Vergleich, stelle ja auch keine unverkauften Wagen der Bundesregierung vor die Tür. Der Vergleich verfehlt den Punkt: Solarmodule auf einem Dach sind keine Produktion auf Halde, sondern eine Investition, deren Wirtschaftlichkeit über fünfzehn bis zwanzig Jahre kalkuliert werden muss. Die Einspeisevergütung ist die Grundlage dieser Kalkulation, nicht eine Ausgleichszahlung für Überproduktion. Sie zu streichen bedeutet, neuen privaten und gewerblichen Investitionen in Bürgerenergie die Grundlage zu entziehen, und zwar nicht in einer Phase, in der diese Energien Marktreife erreicht hätten, sondern in einer Phase, in der sie politisch ausgeschaltet werden sollen.

Parallel dazu hat das Kabinett im Mai den Bau von zwölf Gigawatt Gaskraftwerksleistung beschlossen; ursprünglich hatte Reiche zwanzig Gigawatt gefordert, die Europäische Kommission senkte den Umfang aus beihilferechtlichen Gründen. Die EEG-Novelle ist mittlerweile in der Verbändeanhörung, Union und SPD haben sich am 22. April auf die Grundzüge geeinigt, ein Kabinettsbeschluss wird im dritten Quartal erwartet. Die Streichung der festen Einspeisevergütung ist damit politisch vorbereitet und im Entwurf angelegt, formal beschlossen ist sie noch nicht. Der Punkt, dass diese Politik nicht das Ergebnis einer breiten gesellschaftlichen oder fachlichen Mehrheit ist, lässt sich an einer Zahl ablesen, die zur Bestellanordnung des Ministeriums in einem Spannungsverhältnis steht. Am 18. April demonstrierten nach Angaben der Veranstalter bundesweit mehr als 80.000 Menschen unter dem Motto „Erneuerbare Energien verteidigen“, aufgerufen von Campact, Deutscher Umwelthilfe, Fridays for Future, Greenpeace, Germanwatch, GermanZero und WWF Deutschland. In Berlin gingen 24.000 Menschen auf die Straße, in Hamburg 15.000, in München 12.000, in Köln mit 30.000 die größte Kundgebung des Tages. Auf den Bühnen sprachen unter anderem die VdK-Präsidentin Verena Bentele, der Physiker Harald Lesch, die Ökonomin Maja Göpel und Vertreterinnen und Vertreter der Solarwirtschaft. Nach Angaben der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie haben sich fünfzehn von sechzehn Landesenergieministerien gegen ein Zurückdrehen des Ausbaus positioniert. Nochmal: Fünfzehn von Sechzehn! Wer in einem demokratischen System gleichzeitig Klimabewegung, Sozialverbände, Handwerk, mittelständische Solarwirtschaft und die Länder gegen sich hat, kann sich nicht mehr auf einen Sachzwang berufen.

Hinzu kommt der Iran-Krieg, der die strukturelle Verwundbarkeit fossil geprägter Volkswirtschaften offengelegt hat. Die vereinbarte Waffenruhe ist mehrfach unter Druck geraten, eine Verhandlungsrunde in Pakistan endete ergebnislos, die Lage an der Straße von Hormus blieb auch während der Feuerpause mehrfach angespannt. Die europäischen Gaspreise zogen Mitte März zwischenzeitlich auf knapp 62 Euro pro Megawattstunde und liegen auch nach der Waffenruhe deutlich oberhalb des Vorkriegsniveaus. Marktanalystinnen und -analysten halten Preise von über 40 Euro pro Megawattstunde auch im Falle eines Friedensabkommens für realistisch, allein schon deshalb, weil die geleerten Speicher wieder gefüllt werden müssen. Die Internationale Energieagentur spricht von der größten Angebotsstörung in der Geschichte des globalen Ölmarkts. Wer in einer solchen Lage gleichzeitig die Bürgerenergie verunsichert und fossile Übergangstechnologien politisch aufwertet, reagiert nicht auf die Krise, sondern verschärft die strukturelle Verwundbarkeit, die sie sichtbar gemacht hat.

Damit verbindet sich der EnBW-Vorgang mit der politischen Großwetterlage. Eine Ministerin, die mit fossilen Interessen vertraut ist, treibt einen energiepolitischen Kurs voran, der erneuerbare Investitionen verunsichert und fossile Brückentechnologien rehabilitiert. Die Argumente für diesen Kurs werden, wo sie nicht ohnehin schon politisch gesetzt sind, gezielt bei jenem Konzern angefordert, der von einer gasfreundlichen Marktordnung am unmittelbarsten profitiert. Die Begründung erfolgt unter dem Etikett Versorgungssicherheit, in einer geopolitischen Lage, die das Etikett rhetorisch wirken lässt. Der Widerspruch aus der Klimabewegung, aus den Sozialverbänden, aus den Ländern, und aus dem Mittelstand der Solarwirtschaft, wird sichtbar gemacht, aber bisher vollkommen ignoriert.

Begrenzen lässt sich diese Praxis vor allem dadurch, dass sie benannt wird. Der laufende IFG-Antrag auf Herausgabe der Kommunikation zwischen Ministerium, EnBW und RWE seit Oktober 2025 ist dabei ein wichtiger erster Schritt. Ein zweiter wäre, die Praxis bestellter Argumente in der Ministerialarbeit grundsätzlich zu klären, mit verbindlichen Regeln, mit lückenloser Eintragung im Lobbyregister, mit der Pflicht zur Offenlegung externer Begründungsbeiträge. Das ist mühsam, weil es eine Praxis adressiert, die in vielen Häusern Routine geworden ist. Genau deshalb ist es nötig.

Hinweis: Dies ist der zweite Teil einer dreiteiligen Bestandsaufnahme. Teil I („Die Auswahl der Belasteten“) behandelt die fiskalische Verteilungslogik der Eckwerte 2027. Teil III („Was die Krise liefert, ist das Fenster“) zieht die Linien zusammen.

Quellen

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